§ 37b EStG ermöglicht es dem zuwendenden Steuerpflichtigen, die Einkommensteuer auf Sachzuwendungen an Arbeitnehmer oder Nichtarbeitnehmer mit einem Steuersatz von 30 % pauschal zu übernehmen und abzuführen.
Im Streitfall hatte der Steuerpflichtige einer Fundaciò, einer in Spanien als gemeinnützig anerkannten Stiftung, einen größeren Geldbetrag gespendet, den er als Sonderausgabe gemäß § 10b EStG geltend machte. Das FA ließ den begehrten Spendenabzug jedoch mangels Nachweis der Voraussetzungen für den Spendenabzug nicht zu. Einspruch und Klage blieben ebenso erfolglos wie das Revisionsverfahren.
Gewährt der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer ein Darlehen, entsteht das Problem der Zuwendung eines geldwerten Vorteils immer dann, wenn die Darlehensgewährung zinslos oder zinsverbilligt erfolgt. In derartigen Fällen ...
Die Pensionspferdehaltung unterliegt nicht der Pauschalbesteuerung des § 24 UStG, sofern es sich um Sportpferde handelt, die von ihren Eigentümern zur Ausübung des Reitsports genutzt werden. Anders ist es nur, wenn ...
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Das Einkommen und das Vermögen der übertragenden Körperschaft sowie der Übernehmerin sind so zu ermitteln, als ob das Vermögen der Körperschaft mit Ablauf des steuerlicher Übertragungsstichtags, ganz oder teilweise auf die Übernehmerin übergegangen wäre (steuerliche Rückwirkung gemäß § 2 Abs. 1 UmwStG).