Nach § 65 Abs. 1 Nr. 2 EStG wird kein Kindergeld für ein Kind gezahlt, für das Leistungen im Ausland zu zahlen sind oder bei entsprechendem Antrag zu zahlen wären. Ausreichend ist ein materiell-rechtlicher Anspruch auf die entsprechende Leistung nach ausländischem Recht von einer kindergeldberechtigten Person oder einem Dritten. Diese Vorschrift verpflichtet Behörden im Grundsatz, selbst zu entscheiden, ob ein solcher Anspruch im Ausland besteht. Dies ist von Amts wegen zu ermitteln und festzustellen.
Beiträge zur Versorgungsanstalt der Bezirksschornsteinfeger – kurz VdBS – können nicht als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 2a oder 2b EStG abgezogen werden. Berücksichtigt werden zwar auch berufsständische ...
Die vom Arbeitgeber geleistete Aufwandsentschädigung für ein häusliches Arbeitszimmer steht als steuerfreie Einnahme in unmittelbarem Zusammenhang mit den Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer.
Bringt der an einer Einmann-GmbH & Co. KG allein beteiligte Kommanditist ein Wirtschaftsgut ein, wird die Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 EStG nicht dadurch rückwirkend aufgehoben, dass die KG das Wirtschaftsgut innerhalb der dreijährigen Sperrfrist veräußert. Dies gilt auch dann, wenn der Gegenstand in der Gesamthandsbilanz der KG mit dem bisherigen Buchwert ausgewiesen und deshalb für den Einbringenden keine negative Ergänzungsbilanz erstellt worden ist.
Die Beteiligung an einer Komplementär-GmbH als notwendiges Betriebsvermögen eines Betriebsaufspaltungs-Besitzunternehmens wird nicht schon dadurch ausgeschlossen, dass die GmbH keine unmittelbaren ...
Der BFH legt dem BVerfG die Frage vor, ob § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG gegen den allgemeinen Gleichheitssatz verstößt, weil hiernach eine Übertragung von Wirtschaftsgütern zwischen beteiligungsidentischen ...
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Mit dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung des steuerlichen Reisekostenrechts wurden die bisherigen steuerlichen Bestimmungen zum steuerlichen Reisekostenrecht ab 2014 umgestaltet. Das BMF hat hierzu jetzt ein umfangreiches Anwendungsschreiben mit 53 Beispielen herausgegeben, das die Verwaltungssicht der Neuregelungen ab dem Jahreswechsel auf 52 Seiten darstellt. Im Vergleich zum Entwurf aus dem Juli 2013 beinhaltet die endgültige Fassung des Anwendungsschreibens noch zahlreiche Änderungen.