Reisekosten gehören zu den Auslagen des Anwalts (Vorb. 7 Abs. 2, Nrn. 7003 - 7006 VV RVG) und machen oft eine nicht unerhebliche Position der gesetzlichen Vergütung aus. Dennoch werden erstattungsfähige Reisekosten häufig nicht zur Festsetzung angemeldet, da sich der Anwalt von lapidaren Einwendungen des Gegners oder des Festsetzungsbeamten abschrecken lässt. Der Beitrag weist auf zwei wichtige Entscheidungen hin, die der Partei (zumindest anteilig) die Erstattung von Reisekosten sichern.
Am 10. Und 11. Oktober dieses Jahres findet in München die Jahresarbeitstagung IT-Recht statt und gibt Gelegenheit zum fachlichen Austausch. Die Fachtagung verspricht, in technischer und rechtlicher Hinsicht einen ...
Die Bundesrechtsanwaltskammer zählt aktuell mehr Fachanwälte als zuvor. Anfang des Jahres waren es 2.346 mehr als vor einem Jahr, nämlich insgesamt 40.026. Knapp 8.500 von ihnen führen zwei oder drei ...
Die länderspezifische Empfehlung für das Jahr 2014 ist von der Europäischen Kommission am 2.6.14 veröffentlicht worden, und das Fazit ist: Nach wie vor bestehen Hürden, die der Erbringung freiberuflicher Dienstleistungen im Wege stehen.
Das BSG hat in drei Revisionsverfahren klargestellt, dass abhängig beschäftigte Syndikusanwälte nicht nach § 6 Abs 1 S. 1 Nr. 1 SGB VI von der gesetzlichen Rentenversicherungsplicht befreit werden (BSG 3.4.
Deckungsschutz: Originär eigene Ansprüche der Versicherungsnehmerin aus ihrem Lebensversicherungsvertrag dürfen auch nach deren Abtretung von ihr geltend gemacht werden, weil sie wirtschaftlich weiterhin der ...
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Während nach dem BGB eine Forderung sofort fällig wird (§ 271 BGB), wird die Vergütung des Anwalts erst fällig, wenn die Angelegenheit erledigt oder beendet ist (§ 8 Abs. 1 S. 1 RVG). Der Anwalt ist also vorleistungspflichtig. Damit er nicht das Risiko tragen muss, vorzuleisten, ohne später seine Vergütung zu erhalten, steht ihm nach § 9 RVG das Recht auf einen Vorschuss zu. Die folgende Rechtsprechungsübersicht stellt klar, worauf Sie achten müssen, um bei der Vorschussforderung keine Vergütung zu ...