Bei der Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts darf nicht von einer unentgeltlichen Tätigkeit ausgegangen werden, sondern es ist grundsätzlich von einer entgeltlichen Tätigkeit auszugehen (AG Steinfurt 13.2.14, 21 C 979/13).
Die Kosten eines weiteren Rechtsanwalts sind nur erstattungsfähig, soweit auch nur vorübergehend in der Person des Rechtsanwalts ein Wechsel eintreten muss. Maßgeblich ist, ob die Hinzuziehung eines weiteren ...
Wesentlicher Kostenfaktor für Rechtsdienstleistungen ist der Arbeitseinsatz. Sie müssen wissen, was die Mitarbeiterstunde in Ihrer Kanzlei wirklich kostet, um zu kalkulieren, mit welchem Stundensatz Sie sie an Ihren ...
Ist über das Vermögen eines Rechtsanwalts das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wird als Folge der Eintritt des Vermögensverfalls vermutet (§ 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO). Hieran vermag auch die Freigabe seiner selbstständigen Tätigkeit durch den Insolvenzverwalter nichts zu ändern (BGH 4.1.14, AnwZ (Brfg) 62/13).
Die Gefahr einer nicht unabhängigen Rechtsberatung liegt nicht vor, wenn sich der Kläger – wie hier – nahezu ausschließlich mit der Vermittlung von Juristen an Juristen befasst. Es drängt sich nicht auf, dass ...
Arbeitsintensiv, aber unter dem Wettbewerbsdruck notwendig: ein wirtschaftliches Management Ihrer Kanzlei. Bedienen Sie sich eines Gesamtplans, um Einsparpotenziale zu erkennen und zu realisieren. Die Projekterfolge ...
Verfahren zur Teilungsversteigerung sind fehler- und haftungsträchtig. Der IWW-Online Workshop Teilungsversteigerung am 30.10.2026 macht Sie fit für diese anspruchsvolle Aufgabe! Gemeinsam mit dem Referenten erarbeiten Sie konkrete Strategien, mit denen Sie souverän zum Erfolg kommen.
Digitalisierung der Zwangsvollstreckung: Was gilt jetzt?
Am 01.10. tritt das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung in Kraft. VE Vollstreckung effektiv zeigt Ihnen in einer neuen Sonderausgabe, was die neuen Regeln für die Vollstreckungspraxis bedeuten – mit Schritt-für-Schritt-Anleitungen und konkreten Beispielen.
Suchen Eheleute gemeinsam einen Rechtsanwalt auf, um sich in ihrer Scheidungsangelegenheit beraten zu lassen, hat der Anwalt vor Beginn der Beratung auf die gebühren- und vertretungsrechtlichen Folgen einer solchen Beratung hinzuweisen. Andernfalls kann der Honoraranspruch entfallen (BGH 19.9.13, IX ZR 322/12, Abruf-Nr. 134054 ).