Ein zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassener Hausarzt ist mit seinen Einwänden gegen die sofortige Vollziehbarkeit einer Honorarrückforderung von rund 250.000 Euro wegen implausibler Leistungsabrechnung nicht durchgedrungen. Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes erkannten die Gerichte an der durchgeführten Plausibilitätsprüfung ebenso wie an der erfolgten sachlich-rechnerischen Richtigstellung keine Mängel. So wies das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen seine Beschwerde zurück ...
Ab dem 25. Mai bringt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) weitreichende Änderungen für Praxen und MVZ. Verstöße können mit Geldbußen im Millionenbereich geahndet werden. Selbst wenn die Aufsichtsbehörden ...
Die mit einem groben ärztlichen Behandlungsfehler verbundene Beweislastumkehr kann entfallen, wenn ein Patient in vorwerfbarer Weise ärztliche Anordnungen oder Empfehlungen missachtet, so eine mögliche Mitursache ...
Ein Arzt kann für die nicht lege artis erfolgte Erstellung eines Wiedereingliederungsplans haftbar gemacht werden, wenn dem Patienten hieraus Schäden entstehen (Landgericht [LG] Koblenz, Urteil vom 25.01.2018, Az: 1 O 359/16). Die Entscheidung ist deshalb aufsehenerregend, weil ein Wiedereingliederungsplan als Haftungsgrund bisher kaum im Fokus der Rechtsprechung stand.
Wer in eine Plausibilitätsprüfung auf Basis von Zeitprofilen gerät, wird sich fragen, wie diese Zeitprofile eigentlich zustande kommen. Woher kommen die für die einzelnen EBM-Ziffern angesetzten Minutenzeiten und ...
Ab dem 25.05.2018 gelten EU-weit strengere Regeln für den Datenschutz, die auch die Arztpraxen betreffen. Die KBV bietet ein umfangreiches, praxisorientiertes Informationspaket zum Thema an. Enthalten sind eine ...
EBM-Änderungen: praktische Abrechnungstipps für Q4
Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz drohen ab 2027 zahlreiche Kürzungen bei der Kassenabrechnung. Zudem gilt seit Juli die neue Versorgungspauschale. Im IWW-Webinar am 02.10.2026 erfahren Sie, was die Änderungen für Hausarztpraxen bedeuten und wie Sie jetzt Ihr Honorar optimieren.
(Wieder) fit für die Abrechnung in 4 x 2 Stunden am PC
Sie haben eine Wieder- oder Quereinsteigerin in der Praxis, die schnell Sicherheit in der Abrechnung gewinnen soll? Der neue IWW-Online-Lehrgang vermittelt das nötige Praxiswissen in kürzester Zeit. Nach 4 Terminen können die Teilnehmerinnen ärztliche Leistungen vollständig und sauber abrechnen.
IWW-Webinare: Aktuelles zu EBM- und GOÄ-Tipps für die Hausarztpraxis
Gibt es neue Abrechnungspositionen und -regeln im EBM? Lasse ich Honorarpotenzial liegen? Wie kann ich meine Abrechnungsprozesse optimieren? Diese und viele weitere Fragen beantwortet Ihnen die neue IWW-Webinar-Reihe speziell für die Hausarztpraxis – kurzweilig, interaktiv und direkt umsetzbar!
Ein Verwaltungsverfahren zur Prüfung von Regressanträgen wegen unzulässiger Verordnung von Arzneimitteln ist nach dem Tod des Arztes unter Beteiligung der Erben fortzusetzen. Ein Regressanspruch als öffentlich-rechtlicher Schadensausgleich ist nicht höchstpersönlicher Natur. Die Erben des Arztes haften für ein unwirtschaftliches Verordnungsverhalten des Vertragsarztes (Landessozialgericht [LSG] Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 08.11.2017, Az. L 3 KA 80/14).