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  • · Nachricht · BSG-Urteil

    Kassenarzt muss nicht zwingend ins Krankenhaus einweisen

    | Damit ein zugelassenes Krankenhaus eine erforderliche und wirtschaftliche teilstationäre Behandlung eines versicherten Patienten von der Krankenkasse auch vergütet bekommt, ist eine Krankenhaus-Einweisung durch einen Vertragsarzt nicht zwingend erforderlich. Dies hat das Bundessozialgericht (BSG) am 19.06.2018 entschieden (Az. B 1 KR 26/17 R). |

     

    Die klagende Krankenhausträgerin forderte vergeblich für die teilstationäre Behandlung des bei der beklagten Krankenkasse versicherten Patienten rund 5.600 Euro. Die Krankenkasse lehnte jegliche Zahlung ab, da die Behandlung ohne vertragsärztliche Einweisung erfolgte („Selbsteinweisung“). Das BSG entschied anders: Der Vergütungsanspruch für eine Krankenhausbehandlung entsteht nach Auffassung des Gerichts unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt, erforderlich und wirtschaftlich ist. Eine vertragsärztliche Verordnung ist auch außerhalb von Notfällen keine formale Voraussetzung des Anspruchs. Dies riefe Versorgungsmängel hervor und setze die Krankenhäuser bei der Aufnahmeprüfung unzumutbaren Haftungsrisiken aus. Sie dürften Versicherte, die sich ohne vertragsärztliche Einweisung mit einer Akutsymptomatik vorstellten, nicht einfach ohne Untersuchung wegschicken.

    Quelle: ID 45367497