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  • 22.06.2018 · Fachbeitrag · Vertragsarztrecht

    Hausarztvertrag: Arzt muss über Vertragsänderungen informiert werden

    | Verletzt ein an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmender Arzt seine Pflichten, kann er gegenüber der Krankenkasse zum Schadenersatz verpflichtet sein. Werden Vertragsänderungen während der Geltungsdauer eines Hausarztvertrags vorgenommen, sind diese für den teilnehmenden Hausarzt nur dann verbindlich, wenn die Vertragspartner ihrer Informationspflicht in ausreichendem Umfang nachgekommen sind (Sozialgericht [SG] München, Urteil vom 12.12.2017, Az. S 38 KA 2001/14). |