Zu den seit dem 01.01.2023 geltenden neuen Regelungen bei den Hausarztvermittlungsfällen haben wir einige Leseranfragen erhalten, die in diesem Beitrag beantwortet werden. Generelle Informationen zu den Neuregelungen rund um die Terminvermittlung finden Sie im Beitrag „Terminvermittlung: Die Änderungen bei der Abrechnung von TSVG-Fällen zum 01.01.2023“ (AAA 01/2023, Seite 3).
Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte erhalten in den Quartalen IV/2022 und I/2023 für die Behandlung von Kindern bis zum vollendeten 12. Lebensjahr einen Zuschlag zur Versichertenpauschale in Höhe von ...
Derzeit rechnen Vertragsärzte sämtliche COVID-19-Schutzimpfungen bei allen Patienten – egal, ob Kassenpatient, Privatpatient oder nichtversicherte Person – über ihre KV ab. Grundlage hierfür ist die ...
Passend zur EBM-Nr. 01480 für die Beratung zur Organspende, die Haus- und Kinderärzte seit dem 01.03.2022 abrechnen können, bietet die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) Informationspakete zur Organspende für Hausarztpraxen an. Das kostenlose Paket enthält wichtige Informationsmaterialien zur Weitergabe an Patienten, damit diese sich auf ein Beratungsgespräch zur Organ- und Gewebespende beim Hausarzt vorbereiten können.
Seit dem 01.04.2018 ist die Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus auf eine neue Basis gestellt worden. Da aufgrund wiederholter Anfragen und auch in Gesprächen immer wieder festzustellen ist, dass bei diesem Thema ...
Wie in jedem Jahr sind auch zum Jahreswechsel 2022/2023 eine Reihe von EBM-Änderungen zu beachten. Diese Übersicht zeigt die Änderungen und verweist auf zusätzliche Informationen zur jeweiligen Position.
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Nach der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung haben GKV-Versicherte unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Präexpositionsprophylaxe (PrEP) mit monoklonalen Antikörpern (MAK) zum Schutz vor COVID-19. Dieser Anspruch ist zunächst befristet bis zum 07.04.2023.