31.10.2025 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
Die Fortbildungspflicht gehört zu den zentralen Pflichten jedes Vertragsarztes. Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zeigt erneut: Wer die Formalien nicht einhält, riskiert empfindliche Honorarkürzungen, selbst dann, wenn er tatsächlich fortgebildet ist (Urteil vom 27.08.2025, Az. B 6 KA 10/24 R).
31.10.2025 · Nachricht ·
Außergewöhnliche Belastung
Kann ein Steuerzahler, dem das Medikament Ozempic zur Gewichtsreduktion bei Adipositas ärztlich verschrieben worden ist, selbst getragene Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG absetzen? Mit ...
28.10.2025 · Fachbeitrag ·
Gesetzgebung
An diesen Aussagen wird sich Bundesgesundheitsministerin Nina Warken messen lassen müssen: Die GOÄ-Reform gehe jetzt in die Umsetzung, erklärte sie im Interview mit dem Ärzteblatt . Man habe den Beteiligten an ...
27.10.2025 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
Die Bestätigung des Bundessozialgerichts (BSG), dass ein Arzt für über Jahre hinweg fehlerhaft ausgestellte Sprechstundenbedarfsverordnungen einen Regress von 490.000 Euro zahlen muss, hat in der Ärzteschaft für Unverständnis gesorgt. Hintergrund war, dass die Verordnungen nicht persönlich unterschrieben, sondern lediglich mit einem Unterschriftenstempel versehen wurden. Das Urteil vom 27.08.2025 wurde in AAA bereits aufbereitet (AAA 10/2025, Seite 12), doch lohnt es sich, noch einmal ganz allgemein die ...
25.09.2025 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
In einem aktuellen Urteil entschied das Bundessozialgericht (BSG), dass die Festsetzung eines Regresses in Höhe von rund 490.000 Euro gegen einen Arzt, der Sprechstundenbedarfsverordnungen nicht persönlich ...
10.09.2025 · Fachbeitrag ·
Vertragsarztrecht
Die KVen sind durch § 106 a SGB V zur Durchführung von Plausibilitätsprüfung der Abrechnungen von Vertragsärzten berechtigt und auch verpflichtet. In der Regel nehmen diese Prüfungen ihren Anfang mit einer ...
09.09.2025 · Nachricht · Gewerblichkeit
Approbierte Ärzte haben aus dem Betrieb eines Corona-Testzentrums Einkünfte i. S. d. § 18 EStG erzielt. Die von ihnen erbrachten Leistungen gelten als originäre ärztliche Betätigung im Bereich der Diagnostik (FG Köln 24.4.24, 3 K 910/23 rkr.; vgl. Herold, PFB 24, 297). Hat der Betreiber eines Testzentrums aber keine der Ausbildung eines Arztes vergleichbare wissenschaftliche Ausbildung absolviert, führt der Betrieb des Testzentrums zu Einkünften aus Gewerbebetrieb (FG Düsseldorf 23.7.25, 14 V 907/25 A ...
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