Die Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19, die sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“, ist gescheitert. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“ – so lautet im Kern die Begründung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2022, Az. 1 BvR 2649/21).
Ärzte, die eine Maskenunverträglichkeit bescheinigen, ohne dass tatsächlich eine solche Unverträglichkeit besteht, können strafrechtlich belangt werden. Das Amtsgericht (AG) Passau hat einen Arzt nun in so einem ...
Achtung: Bei der Nachbesetzung von Viertel-Versorgungsverträgen in Praxen und in MVZ ist nunmehr Vorsicht geboten. Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) Praxen und MVZ für Viertel-Stellen eine Nachbesetzungsfrist von ...
Zahlreiche Arztpraxen arbeiten mit einem Abrechnungsdienstleister zusammen. Dabei kann es jedoch zu unerwarteten Problemen mit dem Datenschutz und sogar zu Schadenersatz kommen, wie ein aktuelles Urteil zeigt. In dem Fall hat eine Logopädin den Namen und die Adresse des Vaters eines privat krankenversicherten Patienten an ein Abrechnungszentrum weitergegeben. Doch darin liegt ein Verstoß gegen Art. 6 Abs. 1 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Informiert die Logopädin den Vater der Patientin sodann nicht ...
Viele Ärzte und insbesondere die Hausärzte sehen sich häufig mit Wirtschaftlichkeitsprüfungen konfrontiert. Abgesehen von dem hierdurch entstehenden zeitlichen Aufwand, alle Unterlagen aufzubereiten, eine ...
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat entschieden, dass ein Arzt die Herausgabe von Patientenakten auch dann verweigern kann, wenn ein auffälliges Verordnungsverhalten erkennbar ist. Ärzte können auf ...
Die Zahl von verbalen und körperlichen Angriffen ist erschreckend hoch! Übergriffiges Verhalten von Patienten gehört zunehmend zum Praxisalltag. Im IWW-Online-Lehrgang erlernen Sie Methoden, mit denen Sie Problemen vorbeugen und kritische Situationen entschärfen können.
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„Bis auf Weiteres verschoben“ – das ist die längst Alltag gewordene Schlagzeile, wenn es um die Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) geht. Nach der verpflichtenden Anbindung der Praxen an die TI sollten die digitalen Anwendungen schrittweise eingeführt werden. Stattdessen gab es technische Probleme und Fristen wurden in regelmäßigen Abständen nach hinten verschoben. Verschaffen Sie sich einen Überblick zum aktuellen Stand rund um ePA, eAU, eRezept und Co. sowie zu den Folgen für Ihr Honorar.