Die Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung gegen COVID-19, die sogenannte „einrichtungs- und unternehmensbezogene Nachweispflicht“, ist gescheitert. „Der sehr geringen Wahrscheinlichkeit von gravierenden Folgen einer Impfung steht die deutlich höhere Wahrscheinlichkeit einer Beschädigung von Leib und Leben vulnerabler Menschen gegenüber“ – so lautet im Kern die Begründung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 27.04.2022, Az. 1 BvR 2649/21).
Ärzte, die eine Maskenunverträglichkeit bescheinigen, ohne dass tatsächlich eine solche Unverträglichkeit besteht, können strafrechtlich belangt werden. Das Amtsgericht (AG) Passau hat einen Arzt nun in so einem ...
Achtung: Bei der Nachbesetzung von Viertel-Versorgungsverträgen in Praxen und in MVZ ist nunmehr Vorsicht geboten. Nachdem das Bundessozialgericht (BSG) Praxen und MVZ für Viertel-Stellen eine Nachbesetzungsfrist von ...
Für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sind Hausbesuche bei den Patienten durch nichtärztliches Personal eine Entlastung und können eine sinnvolle Ergänzung zum Praxis-Portfolio darstellen. Bei bestimmten Patienten hat sich das gerade im Rahmen der Coronapandemie bestätigt. Der EBM sieht zunächst die Besuche fortgebildeter, nichtärztlicher Praxisassistenten und -assistentinnen (NäPa) vor, bei der Privatliquidation steht Nr. 52 GOÄ im Fokus (Download zum Beitrag online unter iww.de/s6450 ).
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung ab dem 01.07.2022 zwei neue Abrechnungspositionen für die orale Hyposensibilisierungsbehandlung mit dem Wirkstoff AR101 zur Behandlung der Erdnussallergie bei Kindern und ...
Als „Auslage“ gemäß GOÄ gilt nur das, was die Ärztin bzw. der Arzt selber beschafft und bezahlt hat und dann bei einem Patienten im Zusammenhang mit der Behandlung verbraucht. Das wirft die Frage der Abgrenzung ...
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Die Zahl von verbalen und körperlichen Angriffen ist erschreckend hoch! Übergriffiges Verhalten von Patienten gehört zunehmend zum Praxisalltag. Im IWW-Online-Lehrgang erlernen Sie Methoden, mit denen Sie Problemen vorbeugen und kritische Situationen entschärfen können.
KV-App-Radar – so heißt das digitale Informationsportal des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi) zu Gesundheits-Apps ( kvappradar.de ). Das Portal, das bereits seit November 2020 existiert und Informationen zu rund 3.500 Gesundheits-Apps bietet, wurde Anfang Mai 2022 für alle Interessierten geöffnet. Zuvor war der Zugang nur registrierten Ärzten und Psychotherapeuten möglich. Zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig ist allerdings nur ein kleiner Teil dieser ...