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  • Vorhaltepauschalenrechner – GOP 03040, 03041 & 03042

    Seit dem 1. Januar 2026 hängt die Höhe Ihrer Vorhaltepauschale vom Angebot und der Größe Ihrer Hausarztpraxis ab. Es geht zum einen darum, wie viele Fälle in Ihrer Praxis behandelt werden und zudem um den Erfüllungsgrad der 10 Leistungskriterien.

    Die Bewertung der EBM-Nr. 03040 ist von 138 auf 128 Punkte gesunken. Je nach Zahl der Behandlungsfälle werden weitere 13 Punkte abgezogen (< 400 Behandlungsfälle) oder 9 Punkte auf die Bewertung der Nr. 03040 addiert (> 1.200 Behandlungsfälle). Weitere Zuschläge von 10 Punkten (Nr. 03041) bzw. 30 Punkten (Nr. 03042) gibt es nur bei der Erfüllung bestimmter Kriterien mit Blick auf das Praxisangebot. Ein weiterer Faktor mit erheblicher Auswirkung auf die Vorhaltepauschale ist die Durchführung von Schutzimpfungen.

    Unser Rechner zeigt Ihnen in wenigen Klicks,

    • welche Zuschlagsstufe (Nr. 03041 oder Nr. 03042) Ihre Praxis erreicht,
    • wie sich Fallzahl-Zu- und -Abschläge auswirken,
    • ob der Impf-Abschlag von 40 % greift,
    • welche Sonderregelungen für DSP-, HIV- und Substitutionspraxen gelten.

    Rechtsgrundlage: § 87 Abs. 2q SGB V; Beschluss des Bewertungsausschusses,
    792. Sitzung vom 19.08.2025.

    Vorhaltepauschale jetzt berechnen

    Stand: Februar 2026. Die Berechnung ersetzt keine individuelle Prüfung durch Ihre KV.