Seit dem 01.03.2022 können Hausärzte sowie Kinder- und Jugendärzte die EBM-Nr. 01480 für die Beratung über Organ- und Gewebespenden abrechnen. Obwohl nach einem Bericht der Ärztezeitung in den ersten sieben Monaten, also bis zum 30.09.2022, knapp 1,7 Millionen Beratungen abgerechnet wurden, ist diese neue Leistung längst nicht allen Praxen bekannt. So haben nach der hausärztlichen Abrechnungsstatistik der KV Rheinland-Pfalz nur etwas mehr als 20 Prozent der Hausarztpraxen diese Beratung im Quartal III/2022 ...
Im Rahmen von Plausibilitätsprüfungen greifen die KVen regelmäßig einzelne Leistungstatbestände heraus und überprüfen, ob diese Leistungen vom Arzt ordnungsgemäß erbracht wurden. Dabei kommt der Dokumentation ...
Häufig entstehen Diskussionen darüber, wie bei Besuchen des Arztes in Pflegeheimen das Wegegeld nach GOÄ zu berechnen ist, insbesondere wenn sowohl Privat- als auch Kassenpatienten besucht werden.
Knapp 6.000 Versicherte haben sich im vergangenen Jahr wegen des Verdachts auf einen Behandlungsfehler an die Techniker Krankenkasse (TK) gewandt. Nach einem starken Anstieg der Behandlungsfehler in den Jahren 2015 bis 2019 um 76 Prozent verharren die Fallzahlen seit der Corona-Pandemie mit etwa 6.000 Fällen auf hohem Niveau. Dabei ist klar, dass diese Zahlen nur ein Indikator für die Versorgungslage sein können, denn die Dunkelziffer ist Studien zufolge erheblich. Gleichzeitig lässt sich nur jeder dritte ...
In der ambulanten Versorgung sind inzwischen fast 80 Prozent der Ärztinnen und Ärzte mit einem elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) ausgestattet. Über alle Versorgungsbereiche hinweg ist der Ausstattungsgrad mit ...
Die Nutzung sozialer Medien ist auch für (Zahn-)Ärztinnen und (Zahn-)Ärzte, (Zahn-)Medizinstudierende sowie Patientinnen und Patienten selbstverständlich geworden. Sie bieten Möglichkeiten für Zusammenkünfte, zum ...
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Bei der Abrechnung von Angiografien werden Kontrastmitteleinbringungen in Verbindung mit den Höchstwertleistungen (z. B. Nrn. 5302, 5305, 5308, 5310 und 5312 GOÄ) hin und wieder falsch berechnet. Offenbar verleitet der jeweilige Leistungstext „… weitere Serien ... insgesamt“ dazu, die Kontrastmittelapplikation in Verbindung mit den für die Aufnahmeserien geltenden Abrechnungsbeschränkungen ebenfalls nur einmal anzusetzen – zu Unrecht.