· Fachbeitrag · ABC der Abrechnung
„“ ‒ Splitterverletzung
von Dr. med. Heiner Pasch, Kürten
| Der männliche Patient war vor einigen Wochen nach einem Grillabend gestürzt und hatte sich mehrere Schnittwunden an beiden Händen zugezogen. Er reinigte die Wunden unter fließendem Wasser und versorgte sie mit Pflastern. Nach etwa drei Wochen fiel ihm im Daumenballenbereich rechts eine knotige Struktur auf, die auf Druck einen stechenden Schmerz verursachte. Eine weitere Woche danach sucht er den Hausarzt auf. |

Untersuchung, Diagnose, Therapie, weiteres Prozedere
Der Arzt findet bei dem 33-jährigen Mann, der sich in einem guten Allgemeinzustand (AZ) befindet, am rechten Daumenballen eine gut reiskorngroße druckdolente Verhärtung ohne umgebende Rötung oder Überwärmung. Ansonsten finden sich wenige, maximal 10 mm große, primär verheilte Schnittwunden im Bereich des rechten Hand- und Daumenballens sowie des linken Handballens. Aufgrund der Vorgeschichte und des aktuell erhobenen Befunds geht der Hausarzt von einem subkutan abgekapselten Glassplitter aus. Nach Aufklärung ist der Patient mit der operativen Entfernung des Fremdkörpers einverstanden. Der Hausarzt desinfiziert die rechte Hand, führt eine Lokalanästhesie durch, entfernt einen Glassplitter und versorgt die Wunde mit einer Naht. Danach wird ein Verband angelegt. Da die letzte Tetanusimmunisierung etwa zehn Jahre zurücklag, aktualisiert der Hausarzt noch den Impfstatus mit einer Impfung gegen TdaP-IPV. Eine Kontrolle am Folgetag zeigt eine nicht infizierte Wunde. Nach zehn Tagen stellt der Hausarzt eine optimale Wundheilung fest, sodass die Fäden termingerecht gezogen werden können.
Abrechnung nach EBM
Beim Erstkontakt wird die Versichertenpauschale nach EBM-Nr. 03000 abgerechnet, die vom Praxisverwaltungssystem dem Alter des Patienten entsprechend abgespeichert wird. Die Fremdkörperentfernung wird mit der Nr. 02301 abgerechnet ‒ inklusive der Lokalanästhesie und des Verbands. Die Abrechnung der Auffrischimpfung gegen TdaP-IPV erfolgt gemäß der KV-eigenen Impfvereinbarung mit den Kassen. Die Folgekontakte inkl. der Fadenentfernung können nicht gesondert abgerechnet werden.
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