Der Leiterin eines katholischen Kindergartens kann nicht wegen Eingehens einer Lebenspartnerschaft während der Elternzeit gekündigt werden (VG Augsburg 19.6.12, Au 3 K 12.266, Abruf-Nr. 122048 ).
Entwendet eine Verkäuferin Zigarettenpackungen aus dem Warenbestand des ArbG, kann dies auch nach längerer – im Streitfall zehnjähriger – Betriebszugehörigkeit eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ...
Bei auf beiden Seiten hart geführten Verhandlungen über eine Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bedarf es in der Regel einer vorherigen Abmahnung, bevor der ArbG berechtigt ist, eine außerordentliche fristlose Kündigung wegen Arbeitsverweigerung und Wettbewerbsverstößen auszusprechen. Ein Auflösungsantrag des ArbN bedarf in solchen Fällen einer besonderen Begründung, da der ArbN ein entsprechendes Verhalten des ArbG nach dem Vorgeschehen hinnehmen muss (LAG Hamm 25.5.12, 7 Sa 2/12, Abruf-Nr. 121794 ).
Ein Niederlassungsleiter ist grundsätzlich zum Ausspruch von Kündigungen berechtigt. Eine ausdrückliche Mitteilung hierüber ist nicht erforderlich. Es ist jedoch erforderlich, dass der ArbN sich über die Person des ...
1.In der Berücksichtigung der Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreien Verlaufs bei der Interessenabwägung liegt kein Verstoß gegen das Gebot der europarechtskonformen Auslegung des nationalen ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
So setzen Sie Fluggastrechte effizient und sicher durch
Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
Gratis-Update: das neue Namensrecht auf einen Blick
Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Für die Beurteilung der Frage, ob eine gegen den ArbG gerichtete Strafanzeige durch den ArbN (Whistleblowing) einen wichtigen Kündigungsgrund i.S. des § 626 Abs. 1 BGB bildet, hat eine an den Grundrechten der Beteiligten orientierte umfassende Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung von Interessen der Allgemeinheit stattzufinden (LAG Köln 2.2.12, 6 Sa 304/11, Abruf-Nr. 121518).