Die 10. Kammer des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen verhandelt am 24.9.24 um 12:00 Uhr in einem Verfahren über die Wirksamkeit einer fristlosen, hilfsweise fristgemäßen Kündigung und Schadenersatz in Höhe von über 200.000 Euro.
Bei der Änderungskündigung ist Voraussetzung für die soziale Rechtfertigung der Änderungskündigung, dass der geltend gemachte Kündigungsgrund geeignet ist, die angestrebte Vertragsänderung zu rechtfertigen.
Kostenschuldner der Pauschale gemäß Nr. 9019 KV-GKG ist derjenige, der die Videokonferenzverbindung in Anspruch nimmt, das heißt, der Teilnehmer an einer solchen Videokonferenzverbindung, nicht aber die Partei, die ...
Der Betriebsrat ist bei einer Anhörung zu einer Versetzung über deren konkrete Folgen zu unterrichten. Wenn der betroffene ArbN trotz Weitergeltung der bisherigen Provisionsregelung aufgrund der veränderten Tätigkeit (Wechsel vom Außen- in den Innendienst) keine Möglichkeit mehr besitzt, in unverändertem Umfang Provisionen zu erzielen, ist der Betriebsrat hierüber zu informieren.
Für Beschäftigte, die unter den TV-L fallen, richtet sich der Anspruch auf Feiertagszuschläge danach, ob am regelmäßigen Beschäftigungsort ein gesetzlicher Feiertag ist.
Die Verfassungsbeschwerden werden nicht zur Entscheidung angenommen, weil sie den gesetzlichen Darlegungsanforderungen nicht gerecht werden (§ 23 Abs. 1 S. 2, § 92 BVerfGG) und es an einem Annahmegrund ...
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Grundsätzlich trägt der ArbG die Darlegungs- und Beweislast, dass und in welchem Umfang der ArbN seine Arbeitspflicht nicht erfüllt hat. Auf den entsprechenden Prozessvortrag des ArbG muss der ArbN dann substanziiert
erwidern. Das gilt auch bei Arbeitsleistungen im Homeoffice.