Seit einigen Monaten ist es in vielen Unternehmen ein Thema: das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dabei machen sich viele Unternehmen nicht klar, dass die fehlende Einrichtung einer gesetzmäßig betriebenen (internen) Meldestelle neben Ordnungsgeldern auch individualrechtliche Konsequenzen im Kündigungsschutzprozess haben kann und zwar unabhängig von der Betriebsgröße.
Wer mit einem sehr scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
Mit dem Beruf eines Polizeibeamten ist es unvereinbar, den Holocaust und damit die massenhafte Vernichtung menschlichen Lebens als geeignetes oder akzeptables Mittel einer humoristischen Grenzüberschreitung anzusehen und sich durch die innerhalb einer Chatgruppe vorherrschende Gruppendynamik zum Teilen solcher Inhalte verleiten zu lassen.
Die „Betriebsabteilung“ i. S. d. § 15 Abs. 5 KSchG unterscheidet sich von dem „Betriebsteil“ i. S. d. § 4 BetrVG dadurch, dass die Betriebsabteilung einen eigenen Betriebszweck verfolgt.
Das unerlaubte Laden von Privatfahrzeugen an einer 220 Volt Steckdose des ArbG kann je nach den Umständen des Einzelfalls eine Kündigung oder Abmahnung rechtfertigen.
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Wer mit einem äußerst scharfen Filetiermesser hantiert, muss besonders sorgfältig agieren, um Verletzungen von Kollegen auszuschließen. Nicht jeder Fehlgebrauch rechtfertigt aber eine Kündigung ohne vorherige einschlägige Abmahnung. Dies hat wie bereits zuvor das Arbeitsgericht Lübeck (3 Ca 1157/22) das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden.