ArbN, die Elternzeit in Anspruch nehmen und diese Elternzeit in mehrere Zeitabschnitte aufteilen, können sich laut BAG (18.6.26, 2 AZR 213/25, Abruf-Nr. 254718 ) vor jedem Zeitabschnitt auf den vorwirkenden besonderen Kündigungsschutz des § 18 Abs. 1 BEEG berufen. Dies gilt auch, wenn der ArbN mehrere Elternzeitabschnitte mit nur einem Schreiben verlangt. Der folgende Beitrag klärt auf, was das für ArbG und ArbN bedeutet.
Eine nach Ablauf der Probezeit ausgesprochene ordentliche Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses kann nicht gemäß § 140 BGB in eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist umgedeutet werden.
Die außerordentliche Kündigung eines ArbN wegen des Vorwurfs, Kollegen zugunsten eines Konkurrenten abgeworben zu haben, ist mangels vorheriger Abmahnung unverhältnismäßig. Selbst ein unterstelltes gezieltes ...
Kündigungen, die ohne Erstattung einer erforderlichen Massenentlassungsanzeige ausgesprochen werden, sind unwirksam. Gleiches gilt, wenn eine Massenentlassungsanzeige vor Abschluss des Konsultationsverfahrens mit dem Betriebsrat erstattet wird. Das entschied das BAG (1.4.26, 6 AZR 152/22 und 6 AZR 157/22, Abruf-Nr. 253743 ) in zwei Verfahren.
AA Arbeitsrecht aktiv informiert, worauf zu achten ist.
Es ist eine erhebliche Pflichtverletzung mit erheblichem Potenzial zur Störung des Betriebsfriedens, wenn ein ArbN eine fingierte Traueransprache über den „Tod“ eines Kollegen im Arbeits-Outfit auf dem ...
Äußert ein ArbN in einem Betrieb gut hörbar „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“, kann dies eine arbeitsvertragliche Pflichtverletzung sein. Grundsätzlich ist die Äußerung im privaten Rahmen vom ...
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Spricht der ArbG eine krankheitsbedingte Kündigung aus, bevor er dem ArbN die im bEM als zielführend erkannten Behandlungs- und Entlastungsmaßnahmen tatsächlich zugänglich gemacht und umgesetzt hat, fehlt es regelmäßig an der Verhältnismäßigkeit (§ 1 Abs. 2 S. 1 KSchG). Der ArbG muss substanziiert darlegen, dass trotz Umsetzung dieser Maßnahmen eine erhebliche künftige Belastung des Betriebs zu erwarten wäre.