02.10.2026 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
Ein ArbN kann die Annahmeverzugsvergütung verlieren, wenn er eine ihm angebotene Prozessbeschäftigung beim bisherigen ArbG böswillig nicht aufnimmt. Das Angebot muss hierfür nicht zwingend ein annahmefähiges Vertragsangebot nach § 145 BGB sein. Es genügt, dass der ArbN die wesentlichen Umstände der Beschäftigung erkennen und deren Zumutbarkeit beurteilen kann. Auch nach einer verhaltensbedingten Kündigung kann die Prozessbeschäftigung zumutbar sein, wenn der maßgebliche Sachverhalt ...
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30.09.2026 · Fachbeitrag aus AA · Statistik
„Im September beginnt am Arbeitsmarkt die Herbstbelebung. Der Auftakt fällt allerdings schwunglos aus. Die wirtschaftliche Verbesserung kommt auf dem Arbeitsmarkt derzeit noch nicht an“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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30.09.2026 · Fachbeitrag aus AA ·
Künstliche Intelligenz verändert die Arbeitswelt tiefgreifender als viele technologische Entwicklungen zuvor. Erstmals geht es nicht mehr nur um die Automatisierung körperlicher oder routinemäßiger Tätigkeiten. Auch Analyse, Auswahl und Entscheidungen, die bislang stark von menschlicher Erfahrung geprägt waren, werden zunehmend digital unterstützt. Gerade deshalb braucht es aus meiner Sicht nicht weniger Menschlichkeit, sondern mehr Empathie, Wertschätzung und Verantwortung.
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28.09.2026 · Fachbeitrag aus AA · Datenschutz
Wer als ArbN Diagnosen und Laborwerte eines Kollegen ohne Rechtfertigung in einer beruflich geprägten WhatsApp-Gruppe teilt, verlässt seine Rolle als weisungsgebundene Mitarbeiterin und wird selbst datenschutzrechtlich „Verantwortliche“. Die Weitergabe verletzt Art. 9 Abs. 1 DSGVO. Zudem steht dem Betroffenen ein Schadenersatz nach Art. 82 DSGVO zu.
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24.09.2026 · Nachricht aus AA · Prozessrecht
Es gibt keinen allgemeinen Rechtssatz, demzufolge die in einem Vergleich vereinbarte Abfindung erst mit dem nächsten Gehaltslauf fällig wird. Vielmehr gilt § 271 Abs. 1 BGB. Die Abfindung wird sofort fällig, spätestens nach einem angemessenem Abrechnungszeitraum von 14 Tagen.
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25.09.2026 · Fachbeitrag aus AA · AGG
In Paris wurden weiblichen ArbN des Eiffelturms bei einem Besuch einer hinduistischen Delegation von ihren regulären Positionen abgezogen. Der anschließende Streik führte zur Schließung des Eiffelturms. Darf ein ArbG Beschäftigte aufgrund des Geschlechts umsetzen oder aus sichtbaren Arbeitsbereichen entfernen, um religiösen oder kulturellen Erwartungen von Kunden bzw. Besuchern zu entsprechen?
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24.09.2026 · Nachricht aus AK · KI-Compliance
Wer KI-Systeme in der Kanzlei einsetzt, muss nach Art. 4 KI-VO Maßnahmen zur Förderung der KI-Kompetenz treffen. Die Pflicht gilt seit 2.2.25. Doch was müssen Anwälte über Funktionsweise, Risiken und rechtliche Grenzen von KI wissen? Und wie lassen sich die Vorgaben im Kanzleialltag umsetzen? Der IWW-Online-Workshop „KI-Compliance“ am 13.10.26 von 9:00 bis 14:30 Uhr verbindet dafür technisches Grundwissen, Rechtsrahmen und konkrete Handlungsmöglichkeiten.
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22.09.2026 · Nachricht aus AK · KI-Webinar für Rechtsanwälte und Steuerberater
Schluss mit Zeitfressern im Kanzleialltag! Künstliche Intelligenz (KI) übernimmt heute schon Routineaufgaben – von der Vertragsprüfung bis zum ersten Schriftsatzentwurf. Mehr Zeit für Ihre Mandanten, weniger für Routine: Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen live, wie das gelingt (Details unter https://www.iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater-w124 ).
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21.09.2026 · Fachbeitrag aus AA · Beschäftigungsklage
Das Arbeitsgericht Wilhelmshaven hat eine Klage auf die Feststellung, dass der beklagte Arbeitgeber verpflichtet war, den Kläger vom 9.3.26 bis zum 12.7.26 tatsächlich zu beschäftigen, abgewiesen.
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16.09.2026 · Nachricht aus AA · Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Erbringt ein ArbN während einer elf Monate lang andauernden ärztlichen Krankschreibung dennoch in drei Teilzeiträumen von rund einem Monat, zwei Tagen und drei Wochen seine Arbeitsleistung, spricht dies dafür, dass er trotz einer bestehenden (depressiven) Grunderkrankung in diesen Teilzeiträumen entgegen ärztlichem Urteil sehr wohl arbeitsfähig war.
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