28.11.2025 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Eine allein auf einem Online-Fragebogen ohne jeglichen ärztlichen Kontakt beruhende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttert den Beweiswert der AU vollständig und begründet bei bewusster Täuschung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Täuscht der ArbN durch eine scheinärztliche Bescheinigung über seine AU, ist eine Abmahnung regelmäßig entbehrlich.
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25.11.2025 · Nachricht aus AK · Live-Prompting-Webinar am 12.12.25
Ihre Kanzlei kann mittels Künstlicher Intelligenz (KI) schneller, produktiver und noch besser werden! Weil Sie sich nicht um lästige Routinen, sondern um Ihre Mandanten kümmern können. Die IWW-Webinar-Reihe zeigt Ihnen, wie Künstliche Intelligenz schon heute Ihren Kanzleialltag optimieren kann (Einzelheiten unter iww.de/webinar/ki-fuer-rechtsanwaelte-und-steuerberater ). Die KI-Landkarte für Juristen wird bunter und interessanter. Im vierten Quartal gibt Rechtsanwalt Dr. Sebastian Feiler ...
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21.11.2025 · Nachricht aus AA · Mandatsverhältnis
Ein vorübergehender Kontaktabbruch zu dem Mandanten ist kein Grund, die Beiordnung im Sinne des § 48 Abs. 2 BRAO aufzuheben.
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19.11.2025 · Nachricht aus AA · Arbeitnehmereigenschaft
Macht ein Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Entschädigungs- und Schadenersatzanspruch nach dem AGG geltend, ist dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln.
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17.11.2025 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitszeugnis
Immer wieder kommt es zu Streitigkeiten über das Zeugnisdatum. Ein Arbeitszeugnis, das ein anderes Datum als den Beendigungszeitpunkt des Arbeitsverhältnisses trägt, könnte darauf hindeuten, dass das Arbeitsverhältnis nicht einvernehmlich beendet wurde. Verständlicherweise möchten ArbN diesen Eindruck vermeiden. Aber: Es bleibt beim Grundsatz, dass das Zeugnis das Datum zu tragen hat – und tragen darf –, das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht.
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13.11.2025 · Nachricht aus AK · Pflicht mit Mehrwert – Ihr Berufseinstieg leicht gemacht!
Berufsrecht ist Pflicht, aber keine Last! Im IWW-Online-Lehrgang „Anwaltliches Berufsrecht“ erfahren Sie alles, was Sie als neu zugelassener Anwalt wissen müssen – kompakt, verständlich und praxisnah. Absolvieren Sie den Kenntnisnachweis gemäß § 43f BRAO bequem in 4 x 2,5 Stunden an Ihrem PC (Einzelheiten unter https://www.iww.de/webinar/iww-online-lehrgang-anwaltliches-berufsrecht ).
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