Die 6. Kammer des LAG Niedersachsen hat die Berufung der VW AG in einem Verfahren über den Vergütungsanspruch eines zu 100 % freigestellten Betriebsratsmitglieds zum größten Teil zurückgewiesen.
Innerhalb des letzten Jahres wurden ArbN zunehmend mehr Dienstwagen angeboten. Das ist das Ergebnis der Analyse der Mietwagen-Plattform billiger-mietwagen.de in Zusammenarbeit mit der Jobplattform Indeed (www.indeed.de).
Allein der Umstand, dass der Praktikant sich bei Ausübung einer bestimmten betrieblichen Tätigkeit in die – auch arbeitszeitmäßige – Organisation eines Betriebs eingliedern muss, spricht nicht gegen die Annahme eines Orientierungspraktikums.
Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung in Deutschland ist im vergangenen Jahr (Stichtag 30. Juni 2023) um 264.000 auf das Rekordhoch von 34,7 Millionen gestiegen. Zu diesem Anstieg trugen auch die Frauen bei: ...
Eine Vertragsklausel, die ein Arbeitsverhältnis unter einen „Vorbehalt der Feststellung der gesundheitlichen Eignung“ stellt, ist dahin auszulegen, dass es sich um eine auflösende Bedingung im Sinne von § 21 ...
Neu! Das Beratungspaket zu Beschäftigtendaten und Hinweisgebern
Ob Beschäftigtendatenschutz, Hinweisgeberschutz oder Geschäftsgeheimnisse: DiB Daten im Betrieb unterstützt Sie mit einem einzigartigen dualen Konzept. Profitieren Sie von tagesaktuellen Informationen auf der Website und vertiefen Sie individuelle Fragen im Live-Webinar mit Experten.
Gratis! 10 Checklisten, mit denen Sie im Erbrecht glänzen
Mehr Sicherheit, weniger Aufwand: Lassen Sie sich Schritt für Schritt durch Ihre Erbrechts-Mandate führen. Die Gratis-Checklisten von EE Erbrecht effektiv decken alle wichtigen Themenfelder ab – von letztwilligen Verfügungen über die Ausschlagung einer Erbschaft bis zur Testamentsvollstreckung.
Das „Heizungsgesetz“ führt aktuell zu einem hohen Beratungsbedarf – insbesondere im Wohnungseigentumsrecht. Die MK Sonderausgabe ermöglicht es Rechtsanwälten, alle Fragen zur Neuregelung rechtssicher und verständlich zu beantworten. Konkrete Beispiele erleichtern die praktische Umsetzung.
Ein Zettel voller Daten, Zahlen und Abkürzungen: Hier wird eine Summe dazu addiert, dort ein Betrag abgezogen. Verständlich ist die Lohnabrechnung meist nur für die Buchhaltung. Der ArbN schaut in aller Regel lediglich auf die unterste Zeile, den Auszahlungsbetrag. Der Beitrag zeigt, wie man auch die anderen Daten versteht.