Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, reicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht aus, um automatisch eine Entgeltfortzahlung zu bekommen. Es darf keine Fortsetzungserkrankung vorliegen, was der Arbeitnehmer beweisen muss. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 14.02.22, Az. 10 Sa 898/21).
Auch wenn Ostersonntag kein gesetzlicher Feiertag ist, handelt es sich um einen hohen Feiertag. Nach dem allgemeinen Sprachverständnis umfasst der Begriff hoher Feiertag zumindest die hohen christlichen Feste ...
Die Osterurlaubsreisezeit beginnt – und damit starten zahlreiche Berufstätige in ihren Urlaub. Leider geht das nicht immer ohne Geschäfts-Notebook oder-Handy sowie wichtigen Geschäftsunterlagen, die irgendwie noch ...
ArbG und ArbN können wirksame Vereinbarungen über die Beteiligung
an den Kosten einer vom ArbG finanzierten Ausbildung schließen. Diese
benachteiligen den ArbN nicht generell unangemessen. Dies gilt auch für Klauseln, die eine unbedingte Kostenbeteiligung zum Gegenstand haben.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Befristung, zum Prozessrecht und zum ...
Grundsätzlich kann ein ArbG – hier ein Architekturbüro – mit seinem ArbN vertraglich vereinbaren, dass die ausschließlichen Nutzungsrechte an dessen Werken auf den ArbG übergehen. Diese müssen aber genau ...
Was tun, wenn der Schuldner insolvent ist? Mit welchen Strategien kommen Gläubiger dennoch an ihr Geld? Der neue IWW-Online-Workshop am 26.05.2025 stellt Ihnen praxisorientierte Ansätze vor, mit denen Sie verhindern, dass Ihr Mandant leer ausgeht.
Das KostBRÄG 2025 ist verabschiedet. Anwälte können sich damit über ein Gebührenplus von 6 bzw. 9 % freuen. RVG professionell informiert Sie jetzt umfassend über alle Änderungen mit einer Schwerpunkt-Ausgabe sowie einem Webinar mit dem Abrechnungsexperten Norbert Schneider.
Vergütungsklagen: So agieren Sie erfolgreich im Prozess
Machen Sie sich fit für die Prozessführung bei Vergütungsstreitigkeiten! Die neue Sonderausgabe von AA Arbeitsrecht aktiv zeigt typische Fehlerquellen im Verfahren auf, erläutert Wege zur optimalen Vertragsgestaltung im Vorfeld und unterstützt Sie mit Checklisten und Musterformulierungen.
„Im März beginnt am Arbeitsmarkt die so genannte Frühjahrsbelebung. Auch in diesem Jahr wird sie allerdings von der wirtschaftlichen Flaute spürbar ausgebremst.“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.