Es ist Sache des ArbG zu entscheiden, wie er auf Konfliktlagen reagieren will. Liegt in Gestalt einer Konfliktlage ein hinreichender Anlass vor und ist eine vom Direktionsrecht umfasste Maßnahme geeignet, der Konfliktlage abzuhelfen, ist grundsätzlich ein anerkennenswertes Interesse gegeben, diese Maßnahme zu ergreifen. Der ArbG verletzt seinen Ermessensspielraum erst, wenn er sich bei der Konfliktlösung von offensichtlich sachfremden Erwägungen leiten lässt.
„Die nun ausgelaufene Frühjahrsbelebung war insgesamt schwach. Der Arbeitsmarkt bekommt nicht den Rückenwind, den er für eine Trendwende bräuchte; daher rechnen wir für den Sommer auch mit weiter tendenziell ...
Die Daten des Verantwortlichen einer juristischen Person (z. B. des
Geschäftsführers) unterliegen den Vorschriften der DSGVO, da es sich um personenbezogene Daten handelt.
Wer in einem gemeinnützig geführten Museum tätig wird und dafür fünf EUR pro Stunde erhält, übt eine ehrenamtliche Tätigkeit aus ideellen Zwecken aus. Bei der Zahlung handelt es sich um eine Aufwandsentschädigung und kein Arbeitsentgelt. Sozialversicherungsbeiträge sind nicht zu entrichten.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Probezeit, zum Prozessrecht und zum Kündigungsrecht.
„Die Frühjahrsbelebung fällt auch im April vergleichsweise schwach aus. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung gehen zwar zurück; saisonbereinigt ändern sie sich aber nur wenig“, sagte die Vorstandsvorsitzende ...
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Ist der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen arbeitsunfähig, reicht die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) nicht aus, um automatisch eine Entgeltfortzahlung zu bekommen. Es darf keine Fortsetzungserkrankung vorliegen, was der Arbeitnehmer beweisen muss. Das entschied das Landesarbeitsgericht Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 14.02.22, Az. 10 Sa 898/21).