Nach dem einstimmigen Beschluss der Mindestlohnkommission vom 27.6.25 soll der Mindestlohn ab 1.1.26 auf 13,90 EUR/Std. und ab 1.1.27 auf 14,60 EUR/Std. brutto steigen. Die entsprechende 5. Mindestlohn-AnpassungsVO wurde vom Bundeskabinett am 29.10.25 beschlossen und tritt nach Verkündung im BGBl in Kraft. Was ist in der Praxis zu beachten?
Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können.
Im Arbeitsrecht gelten für ArbN grundsätzlich dieselben Schutzmechanismen – unabhängig davon, ob der ArbG ein Konzern, eine gemeinnützige GmbH (gGmbH) oder eine natürliche Person ist. In der Praxis treten jedoch ...
Das „Arbeitszeugnis“ ist vor den Gerichten stets ein beliebtes Thema. So erteilte das BAG (25.1.22, 9 AZR 146/21, Abruf-Nr. 229365 ) der jüngsten Rechtsprechung des LAG Düsseldorf zur Zeugniserteilung eine deutliche Absage. Worum es dabei im Einzelnen ging, erfahren Sie nachfolgend.
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zur Vergütung, zum Prozessrecht und zum Kündigungsrecht.
Die Auskunftsansprüche nach dem Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) verpflichten den ArbG nur zur Auskunft für das vor dem Antrag liegende Jahr. Dies folgt aus § 11 Abs. 3 S. 2 EntgTranspG.
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Die BA bietet gekündigten Arbeitnehmenden Unterstützung bei der beruflichen Neuorientierung, um den Eintritt von Arbeitslosigkeit zu vermeiden. Dies gelingt umso besser, je früher Betroffene sich mit ihrer Arbeitsagentur in Verbindung setzen. Wer sich rechtzeitig arbeitsuchend meldet, vermeidet zudem finanzielle Nachteile.