Ist ein Ordnungsmittel wegen Ungebühr festgesetzt worden, ist der Beschluss des Gerichts und dessen Veranlassung gemäß § 182 GVG in das Protokoll aufzunehmen. Fehlen Elemente des protokollpflichtigen Komplexes, kommt es darauf an, ob der konkret vorliegende Protokollinhalt aus sich heraus eine Überprüfung des Festsetzungsbeschlusses nach Grund und Umfang des Ordnungsmittels ermöglicht. Ist dies nicht der Fall, muss der Beschluss, mit dem ein Ordnungsgeld verhängt worden ist, aufgehoben werden.
Die Gerichte sind verpflichtet, die Partei auf die fehlende Unterschrift im amtlichen Vordruck der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse hinzuweisen, statt den Antrag zunächst ...
Aus § 17 Abs. 1 Satz 1 GVG folgt, dass eine einmal nach § 2 Abs. 3 ArbGG begründete Zusammenhangszuständigkeit der Arbeitsgerichte durch nachträgliche Umstände grundsätzlich nicht mehr wegfallen kann.
Ist die Abführung von Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen unstreitig, findet der Grundsatz der eingeschränkten Überprüfung der Abführung gesetzlicher Abgaben durch die Gerichte für Arbeitssachen auch bei einer (verlängerten) Vollstreckungsgegenklage Anwendung.
Vereinbaren die Parteien in einem Kündigungsschutzverfahren ein Hinausschieben des Beendigungszeitpunkts über den zutreffenden und in der Kündigungserklärung bezeichneten Termin hinaus, führt dies nicht zu einem ...
Das Einwurfeinschreiben begründet unter den Bedingungen des heutigen digitalen Zustellverfahrens der Deutschen Post keinen Anscheinsbeweis mehr für den Zugang, und zwar selbst bei Vorlage des Auslieferungsbelegs.
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Betiteln Kanzleimitarbeiter einzelne Dateien falsch, ist der Anwalt verantwortlich, wenn eine Rechtsmittelschrift unsigniert bleibt. Zu diesem Ergebnis kam das LAG Niedersachsen. Hintergrund: Gerade in arbeitsrechtlichen Mandaten bekommen Gerichte häufig elektronische Sendungen mit vielen Dateien als Anlagen. Dann steigt auch das Fehlerpotenzial bezüglich der Signaturen.