Was soll man zu einem Klassiker der arbeitsrechtlichen Literatur sagen? In der mittlerweile 21. Auflage ist und bleibt der „Schaub“ das ultimative Standardwerk für den im Arbeitsrecht tätigen Praktiker. Die gerade im Arbeitsrecht essentiell wichtige Rechtsprechung des BAG und des EuGH wird praxisnah aufgearbeitet und befindet sich auf dem aktuellen Stand. Hierzu tragen kompetente Verfasser und Verfasserinnen, die zum großen Teil am BAG tätig sind (oder waren), in erheblichem Umfang bei.
Eine Gerichtsstandsvereinbarung in einem Arbeitsvertrag, die dem Arbeitnehmer über die nach dem 5. Abschnitt der EuGVVO gegebenen Gerichtsstände hinaus einen zusätzlichen Gerichtsstand im Bereich der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union eröffnet, ist wirksam.
Ist eine Auskunft zu konkreten personenbezogenen Daten erteilt worden, darf der Anspruchsteller seinen weitergehenden Auskunftsanspruch nicht generalisierend formulieren. In diesen Fällen muss er den Anspruch konkret ...
Eine per E-Mail eingereichte Beschwerdeschrift wahrt die nach Maßgabe des § 78 S. 1 ArbGG i.V.m. § 130a ZPO zulässige elektronische Form der Einreichung nicht.|
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Der Betriebsübergang ist für ArbG und ArbN eine herausfordernde rechtliche Situation. Bei einem solchen Übergang gehen sämtliche Arbeitsverträge kraft Gesetzes auf den neuen Inhaber über. Dies wirft eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Insbesondere die Abweichungen in den Arbeitsbedingungen zwischen dem Veräußerer- und dem Erwerberbetrieb können zu Konflikten führen. In zwei Teilen stellt der Beitrag die Chancen und Risiken für den Erwerber dar.