Maßgeblich für die Beurteilung der Erfolgsaussicht ist der Zeitpunkt der Bewilligungsreife. Wird die Rechtslage später zum Nachteil des Versicherungsnehmers geklärt, kann sich der VR darauf nicht berufen.
Im Deckungsschutzverfahren des VN einer Rechtsschutzversicherung sind die Erfolgsaussichten der beabsichtigten Klage grundsätzlich nach dem Zeitpunkt der Bewilligungsreife (Entscheidungszeitpunkt des VR) zu beurteilen.
In einer Gesamtschau des Klauselwerks in den VRB 1994 des beklagten Rechtschutz-VR kommt der BGH zum Ergebnis, dass trotz der Formulierung „Versicherungsschutz besteht für den VN in seiner Eigenschaft als ...
Ein Rechtsschutzversicherer verweigert die Deckungszusage für einen Impfschaden-Prozess und argumentiert mit jüngerer Rechtsprechung. So geht es nicht, sagt das OLG Karlsruhe (15.5.25, 12 U 141/24, Abruf-Nr. 248419 ). Liegt zum Zeitpunkt der Deckungszusage eine Erfolgsaussicht vor, ist es nicht entscheidend, wenn sich die Rechtsprechung später negativ für den Kläger entwickelt.
Nach den ARB müssen in einem Vergleich die Kosten verhältnismäßig nach Obsiegen und Unterliegen verteilt werden. Werden die Kosten im Vergleich gegeneinander aufgehoben, liegt darin eine Obliegenheitsverletzung, die ...
Nimmt der Gegner einen telefonisch unterbreiteten Vergleichsvorschlag entgegen und erklärt, diesen zwecks Prüfung an seine Partei weiterzuleiten, entsteht nach dem BGH eine Terminsgebühr.
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Kennen auch Sie den Einwand von Rechtsschutzversicherern, dass die Reisekosten des Anwalts nicht versichert sind? Diese Aussage ist in dieser Form falsch. Denn Reisekosten sind gesetzliche Auslagen nach Nr. 7003 ff.