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  • 15.06.2026 · Fachbeitrag · Rechtsschutzversicherung

    Umfang des Versicherungsschutzes bei Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs

    Lässt sich den vereinbarten Klauseln einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung nicht eindeutig entnehmen, dass der versprochene Deckungsschutz auch im Fall der Anschaffung eines Ersatzfahrzeugs auf Versicherungsfälle begrenzt werden soll, die nach Zulassung dieses Fahrzeugs eintreten, sondern ist auch eine Auslegung möglich, dass in diesem Fall Deckungsschutz ebenfalls für Versicherungsfälle gewährt wird, die vor Zulassung des Fahrzeugs auf den VN eingetreten sind (hier: Erwerb eines mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung versehenen Fahrzeugs), sind die Klauseln unklar (§ 305c Abs. 2 BGB).