Behauptet der VN eine Berufsunfähigkeit wegen psychischer Probleme, muss er zum einen die bisher ausgeübte Tätigkeit genau beschreiben und zum anderen konkret darlegen, welche gesundheitlichen Hindernisse der Fortführung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit entgegenstehen. Den Umfang der notwendigen Darlegung hat das OLG Saarbrücken nun
näher beschrieben.
Eine Kündigungserklärung mittels Telefax mit einer eingescannten
Unterschrift genügt nicht der vertraglich vereinbarten Schriftform. Sie
beendet einen Krankenversicherungsvertrag nicht. Das folgt aus einer ...
Um in der Personenversicherung das Risiko beurteilen zu können, benötigt der VR Informationen über den Gesundheitszustand des VN. Wie er diese zulässig erlangen kann, ist Inhalt verschiedener höchstrichterlicher ...
Der VN in der privaten Krankenversicherung hat bei notwendiger stationärer Heilbehandlung grundsätzlich die freie Wahl unter den geeigneten Krankenhäusern. Für Kliniken, die „auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen“, gilt indes Besonderes. Der Beitrag zeigt, wann es sich um eine solche „gemischte Anstalt“ handelt und was zu beachten ist.
Beruft sich der VR auf eine nach Fälligkeit des Anspruchs aus einer
Lebensversicherung getroffene Vereinbarung über die Investition in ein
anderes Kapitalanlageprodukt, so trägt er hierfür die Beweislast.
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