Die Frage im Antragsformular für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, ob in den letzten fünf Jahren „Behandlungen, Beratungen oder Untersuchungen durch Ärzte, sonstige Behandler oder im Krankenhaus“ stattgefunden haben, ist keine unzulässige Globalfrage.
Im Arbeitsleben kommt es durchaus häufiger vor, dass der Arbeitnehmer eine eigentlich belanglose Bagatellerkrankung zum Anlass nimmt, sich für eine gewisse Zeitspanne krankschreiben zu lassen. So kann er sich ...
Der VR muss die Kosten für die Versorgung mit Medizinal-Cannabis nicht tragen. Das hat das OLG Düsseldorf im Fall eines VN entschieden, der an der Glasknochenkrankheit leidet.
Welche Möglichkeiten für die Anpassung laufender Betriebsrenten im
aktuellen wirtschaftlichen Inflationsumfeld gibt es? Wann kann eine Anpassung unterbleiben? VK beleuchtet die Lösungsansätze für die Praxis.
Eine Verletzung der vom Versicherungsvermittler geschuldeten Dokumentationspflicht begründet keinen eigenständigen Schadenersatzanspruch, sondern führt lediglich zu einer Beweislastumkehr.
Gerade in der mietrechtlichen Praxis können digitale Lösungen die Arbeit erheblich erleichtern. Die neue Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt zeigt Ihnen, wie Sie sich dieses Potenzial erschließen! Sie erhalten konkrete Tipps zur Nutzung von KI und zum Aufbau Ihrer eigenen Legal-Tech-Strategie.
Volle Terminsgebühr trotz Versäumnisurteil? So geht’s!
Verschenken Sie kein Geld: Auch bei Säumnis des Gegners kann in vielen Fällen die volle Terminsgebühr von 1,2 abgerechnet werden. In welchen Verfahrenskonstellationen dies so ist, zeigt Ihnen die neue Sonderausgabe von RVG professionell anhand von konkreten Abrechnungsbeispielen.
Die PDF-Sonderausgabe von FMP enthält praxiserprobte Handlungsanleitungen, um typische Problemmandate effizient zu bearbeiten. Damit sind Sie in der Lage, auch knifflige Fälle rechtssicher zu lösen – ohne in Anbetracht des geringen Streitwerts zu viel wertvolle Zeit zu investieren.
Ein Rücktritt des VR vom Vertrag wegen der Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht kann daran scheitern, dass die Belehrung den Anforderungen des § 19 Abs. 5 S. 1 VVG nicht genügt. Ob ein als sog. „Doppelbelehrung“ erteilter Hinweis auf die Folgen einer Anzeigepflichtverletzung den formalen Anforderungen an die „gesonderte Mitteilung“ nach § 19 Abs. 5 VVG genügt, ist mittels einer Gesamtwürdigung und nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung der einzelnen Elemente dieser Belehrung zu ...