15.05.2025 · Nachricht · Krankentagegeldversicherung
Auslegung einer Klausel zur Fluguntauglichkeit bei Flugpersonal
| Ist nach einer Klausel in den Tarifbedingungen einer Krankentagegeldversicherung bei fliegendem Personal (Piloten, Kabine) Fluguntauglichkeit gleichbedeutend mit Arbeitsunfähigkeit, ist das dahin gehend auszulegen, dass bis zu der für die Wiederaufnahme der Tätigkeit als Pilot erforderlichen Erteilung des sogenannten „Medical“ durch das Luftfahrt-Bundesamt Fluguntauglichkeit eines klagenden Flugkapitäns im Sinne von Abs. 3 der Tarifbedingungen zu § 1 MB/KT 2009 besteht. |
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