· Fachbeitrag · Berufsunfähigkeitsversicherung
Das gilt bei der Verweisung eines Profisportlers in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung
| Auch bei einem Profisportler, der die mit sehr hohem Einkommen verbundene Berufstätigkeit typischerweise nur für einen begrenzten Zeitraum und nicht bis zum Rentenalter ausüben kann, ist die bisherige Lebensstellung durch die zuletzt in gesunden Tagen ausgeübte ‒ sportliche ‒ Berufstätigkeit geprägt. Eine Verweisungstätigkeit, die die bisherige Lebensstellung wahren soll, darf deshalb auch hinsichtlich der Vergütung und Wertschätzung nicht spürbar unter dem Niveau dieses zuletzt ausgeübten Berufs liegen. In diesen Fällen kann allerdings eine deutlich höhere Einkommenseinbuße als gewöhnlich für die Wahrung der Lebensstellung unschädlich sein. So entschied es das OLG Karlsruhe. |
1. Profisportler wird berufsunfähig
Der VN war Fußballprofi (Torwart). Der zeitliche Umfang der Tätigkeit betrug 3 bis 4 Stunden an 5 bis 6 Tagen pro Woche. Die Tätigkeit umfasste sowohl die Teilnahme an Trainingseinheiten als auch an Spielen. Der VN verdiente dabei im Jahr 2011 384.813 EUR, im Jahr 2012 586.858 EUR und im Jahr 2013 434.463,39 EUR. Im März 2014 verletzte sich der VN im linken Knie (Meniskus- und Knorpelschaden). Der VR zahlte fortan die vereinbarte monatliche Berufsunfähigkeitsrente.
Inzwischen ist der VN Torwarttrainer beim Profifußballverein Y. Seine Tätigkeit umfasst eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden. Das Gehalt betrug im Jahr 2022 7.000 EUR monatlich zuzüglich Prämien für Punkte und sonstige Erfolge des Vereins. Dadurch erzielte der VN im Jahr 2022 ein Einkommen von insgesamt 97.358,72 EUR brutto.
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