10.03.2025 · Nachricht · Widerspruch
Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung
Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung nach Widerspruch endet der Anspruch auf Herausgabe gezogener Nutzungen grundsätzlich nicht vor Herausgabe des Erlangten.
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