1.Die von der Rechtsprechung gewährten Beweiserleichterungen bei Entwendung eines Kfz gelten entsprechend für die Entwendung von Fahrzeugteilen. Der VN muss einen Sachverhalt darlegen und beweisen, der mit hinreichender Wahrscheinlichkeit den Schluss auf die Entwendung des Fahrzeugs bzw. von Fahrzeugteilen zulässt (äußeres Bild). Dieses liegt vor, wenn der VN beweist, dass er sein Fahrzeug zu bestimmter Zeit an einem bestimmten Ort abgestellt und bei Entwendung von Fahrzeugteilen dort ohne diese wieder ...
Arglist verlangt über das vorsätzliche Verletzen der Aufklärungsobliegenheit hinaus, dass der VN bzw. der mitversicherte Fahrer mit der Unfallflucht einen gegen die Interessen des VR gerichteten Zweck verfolgt und ...
Umzug, Familienausflug oder Spritztour – Gründe, das eigene Auto an Familienangehörige oder Freunde zu verleihen, gibt es viele. „Es wird schon nichts passieren“, lautet dabei häufig das Motto.
Hat der Leasinggeber nach Totalschaden oder Entwendung des versicherten Leasingfahrzeugs im Leasingvertrag auf die Geltendmachung des Differenzschadens (Differenz zwischen Ablöse- und Wiederbeschaffungswert) verzichtet, hat er auch aus der im Kaskoversicherungsvertrag des Leasingnehmers vereinbarten „Differenzkasko bei geleastem Fahrzeug“ insoweit keinen Anspruch gegen den VR (OLG Bamberg 13.12.12, 1 U 85/12, Abruf-Nr. 130382 ).
Wenn ein rotes 06-Kennzeichen zu anderen Zwecken als einer Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrt benutzt und bei einer solchen Fahrt ein Unfall verschuldet wird, muss der dahinterstehende Haftpflicht-VR dem ...
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