02.10.2012 · Fachbeitrag ·
Rechtsschutzverpflichtung
1. Der Haftpflicht-VR gilt nach § 5 Nr. 6 AHB als bevollmächtigt, alle zur Beilegung oder Abwehr des Anspruchs ihm zweckmäßig erscheinenden Erklärungen im Namen des VN abzugeben. Der VR ist daher auch berechtigt, namens und in Vollmacht des gerichtlich auf Schadenersatz in Anspruch genommenen VN einen Rechtsanwalt mit der Prozessführung zu beauftragen. 2. Dass der VN selbst diesem Rechtsanwalt keine Vollmacht erteilt hat, ist nach § 88 Abs. 2 ZPO unerheblich. (OLG Koblenz 20.3.12, 5 U 76/12, Abruf-Nr.
02.10.2012 · Fachbeitrag ·
Haftpflichtversicherung
In einem Gefälligkeitsverhältnis ist nicht in jedem Fall von einem Haftungsausschluss auszugehen. Es ist vielmehr die jeweilige Einzelsituation zu betrachten. Sodann ist anhand der Interessenlage auszulegen, was die ...
11.09.2012 · Fachbeitrag ·
Haftpflichtversicherung
Entsteht ein Schaden dadurch, dass ein Garagentor per Fernbedienung geöffnet wird und gegen einen Gegenstand stößt, ist das auch dann nicht der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnen, wenn die Fernbedienung aus dem ...
30.08.2012 · Fachbeitrag ·
Berufshaftpflichtversicherung
Eine Klausel in einer Berufshaftpflichtversicherung für Architekten, die die Verletzung der Pflicht zu zutreffenden Angaben über die für die Beitragshöhe maßgeblichen Honorarumsätze durch eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Betrags der daraus folgenden Prämiendifferenz sanktioniert, benachteiligt den VN unangemessen und ist deshalb unwirksam (BGH 30.5.12, IV ZR 87/11, Abruf-Nr. 122169 ).
01.06.2012 · Fachbeitrag ·
Privathaftpflichtversicherung
Stellt ein VN einem anderen Menschen im Sinne von § 238 StGB nach (Stalking), so handelt es sich dabei um eine „ungewöhnliche und gefährliche Betätigung“. Eine hieraus resultierende Haftpflicht ist daher nicht ...
01.06.2012 · Fachbeitrag ·
Privathaftpflichtversicherung
1. Gefahren, die sich unabhängig von der Verletzung von sich aus dem Eigentum an einem Gebäude ergebenden Verkehrssicherungspflichten verwirklichen und deshalb nur in einem zufälligen oder gelegentlichen Zusammenhang ...
08.05.2012 · Nachricht · Privathaftpflichtversicherung
Berlin, 08. Mai 2012 – Welches Elternteil kennt derlei Situationen nicht: Beim Fußballspiel der Sprösslinge geht die Fensterscheibe des Nachbarn zu Bruch, der Laptop des Bekannten wird vom Nachwuchs mit Limonade geflutet oder die Autotür eines Verwandten beim Spielen mit Schmackes zerkratzt. Die Höhe des entstandenen Schadens kann sich schnell auf hunderte oder auch tausende Euro belaufen. Entgegen der landläufigen Meinung werden diese Schäden aber nicht automatisch von der Haftpflichtversicherung der ...
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