In der Insolvenz eines haftpflichtversicherten Schädigers ermöglicht eine Freigabe des Deckungsanspruchs durch den Insolvenzverwalter kein unmittelbares Vorgehen gegen den VR aus einem Absonderungsrecht nach § 110 VVG, solange es an einer Feststellung i.S.d. § 106 VVG fehlt (OLG Nürnberg 21.6.12, 5 W 1109/12, Abruf-Nr. 131642 ).
1.Grundwasser erfüllt nicht den Sachbegriff. 2.Das Erdreich eines vermieteten Tankstellengrundstücks ist auch dann nicht mitvermietet, wenn der Mieter berechtigt ist, unterirdisch einen Tank einzubauen. 3.
Hat der Geschädigte einen Direktanspruch gegen den VR des Schädigers geltend gemacht (§ 115 Abs. 1 VVG), ist die Verjährung des Schadenersatzanspruchs bis zu dem Zeitpunkt gehemmt, zu dem ihm die Entscheidung des VR ...
Auch ein besonders grobes Foul beim Fußballspiel begründet für sich allein noch nicht Vorsatz für die dadurch verursachten Verletzungen beim Gegner (OLG Karlsruhe 27.9.12, 9 U 162/11, Abruf-Nr. 123089 ).
Wer Computerviren, Trojaner oder andere Schädlinge unwissentlich verbreitet, kann dafür im Ernstfall haftbar gemacht werden. Der Schaden kann allerdings durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein.
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1. Ist bei Altverträgen der Versicherungsfall bis zum 31.12.08 eingetreten, ist altes Recht anzuwenden. Auf den Zeitpunkt des Schadeneintritts kommt es nicht an. 2. Ein Direktanspruch des Geschädigten gegen den VR des VN kommt nach altem Recht auch im Konkursfall nicht in Betracht, wenn der Schadenersatzanspruch nicht bindend feststeht. 3. § 158c Abs. 1 VVG a.F. begründet auch bei feststehender Schadenersatzverpflichtung des VN keine Leistungspflicht des VR gegenüber dem Geschädigten, wenn der VR wegen ...