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  • · Fachbeitrag · Haftpflichtversicherung


    Schäden durch Verbreitung von Computerviren


    | Wer Computerviren, Trojaner oder andere Schädlinge unwissentlich verbreitet, kann dafür im Ernstfall haftbar gemacht werden. Der Schaden kann allerdings durch eine Haftpflichtversicherung abgedeckt sein. |

    Voraussetzung ist jedoch, dass dies ausdrücklich mitversichert ist. Die meisten Deutschen wissen das nicht. Das zeigt eine Umfrage des Marktforschers Mafo.de mit über 1.200 Teilnehmern im Auftrag des Onlineportals transparo. Mehr als 58 Prozent der Befragten meinen, eine Haftpflichtversicherung schütze nicht vor Schäden durch den digitalen Datenaustausch. Dabei ist die Mitversicherung nicht zwangsläufig teurer, entscheidend ist aber die Wahl des richtigen Tarifs und des passenden Leistungsumfangs.


    PRAXISHINWEIS |  Viele ältere Versicherungsverträge, deren Leistungen nicht automatisch angepasst werden, sind für die Gefahren des Computerzeitalters ungeeignet. Aber auch neue Verträge helfen bei Schäden durch den digitalen Datenaustausch nicht immer. Kunden sollten daher ihre Haftpflichtversicherung prüfen und vor einem Wechsel die Leistungen genau vergleichen. Denn einen Virus online zu verbreiten, kann unabsehbare finanzielle Folgen haben.


    Entsprechende Hinweise sollten zum Service bei der versicherungsrechtlichen Beratung durch den Anwalt gehören. Auch der Rechtsanwalt, der mit Mandanten und Dritten elektronisch verkehrt, sollte seinen Versicherungsschutz prüfen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 56 | ID 38702550