1. Hat ein Versicherungsmakler es pflichtwidrig unterlassen, ein bestimmtes Risiko in der Haftpflichtversicherung abzudecken, so kann der VN von ihm verlangen, so gestellt zu werden, als hätte er den erforderlichen Versicherungsschutz erhalten („Quasideckung“). 2. Nr 1.1 AHB 2008 ist nicht wegen Intransparenz gemäß § 307 Abs. 1 S. 2 BGB unwirksam; sie ist auch nicht unklar i.S. von § 305c Abs. 2 BGB. 3. Der Risikoausschluss in Nr. 7.14 (1) AHB 2008 ist unabhängig davon, auf wessen Handeln die Ableitung ...
1. Der Erfüllungsausschluss (Ziff. 1.2 AHB) greift nur ein, wenn das unmittelbare Interesse des Bestellers am eigentlichen Leistungsgegenstand betroffen ist. 2. Dies ist streng an dem erteilten Auftrag zu orientieren.
Wird ein Schwesterunternehmen gegründet und dabei nicht eindeutig geklärt, dass sich der bestehende Versicherungsschutz aus der Betriebshaftpflichtversicherung nicht auf das Schwesterunternehmen erstrecken soll, ...
Ein Sicherungspartner beim Klettern muss die Regeln der Kletterpraxis beachten. Sonst haftet er dem Kletterer für entstandene Schäden. Auf
einen Haftungsausschluss bzw. eine -beschränkung wie bei sportlichen Wettkämpfen kann er sich nicht berufen.
Für einen vorweggenommenen Deckungsprozess des Geschädigten gegen den Pflichtversicherer des Schädigers fehlt es regelmäßig an einem rechtlichen Interesse. Anderes kann allenfalls bei der Gefahr des Verlustes des ...
1. In der Betriebshaftpflichtversicherung sind auch im Baunebengewerbe Mängelbeseitigungsnebenkosten nur versichert, soweit durch die mangelhafte Leistung ein weiterer Sachschaden entstanden ist. 2. Die Klauseln sind ...
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