02.06.2025 · Fachbeitrag · Arzthaftung
Verjährungsbeginn bei einer Aufklärungspflichtverletzung durch den Arzt
Bei einer Aufklärungspflichtverletzung beginnt die Verjährung für einen Schadenersatzanspruch zumindest in dem Zeitpunkt, in dem sich der Rechtsanwalt einer Partei gegenüber dem Arzt auf verschiedene, im Einzelnen bezeichnete Aufklärungsmängel beruft.
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