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  • 02.06.2025 · Fachbeitrag · Arzthaftung

    Verjährungsbeginn bei einer Aufklärungspflichtverletzung durch den Arzt

    | Bei einer Aufklärungspflichtverletzung beginnt die Verjährung für einen Schadenersatzanspruch zumindest in dem Zeitpunkt, in dem sich der Rechtsanwalt einer Partei gegenüber dem Arzt auf verschiedene, im Einzelnen bezeichnete Aufklärungsmängel beruft. |