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(Nr. 4141, 5115 VV RVG) nach dem 2. KostRMoG. Nach Anhebung der „Punktegrenze“ werden zudem die Gebühren in Bußgeldsachen angepasst.
Bezieht der Schuldner eine Altersrente und ist er daneben zur Aufbesserung der Rente selbstständig tätig, können auf seinen Antrag seine Einnahmen aus der selbstständigen Tätigkeit als Mehrarbeitsvergütung bis zur ...
Macht ein Gesellschafter der Schuldnerin glaubhaft, durch den Insolvenzplan wesentlich schlechter gestellt zu werden als ohne ihn, ist seine sofortige Beschwerde zulässig (17.7.14, IX ZB 13/14, Abruf-Nr. 142319 ).
Der Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte erfasst alle eigenständig erwirtschafteten Einkünfte (BGH 26.06.2014, IX ZB 88/13, Abruf-Nr. 142330 ). Das heit: § 850i ZPO ist weit auszulegen. Er umfasst sämtliche Einkünfte, die nicht Arbeitseinkommen seien, mithin auch die Einnahmen des Schuldners aufgrund des Nießbrauchs.
Für die Glaubhaftmachung, dass der Gläubiger im Sinne von § 1171 BGB unbekannt ist, kommt es bei einer Briefhypothek darauf an, ob die möglichen Erben des letzten bekannten Gläubigers den Brief haben oder Auskunft ...
Mit Beschluss vom 9.7.14 (VII ZB 14/14, Abruf-Nr. 142467 ) hat der BGH entschieden: Wird ein vorläufig vollstreckbares Urteil durch einen Prozessvergleich ersetzt, wonach der Schuldner zur Zahlung eines geringeren ...
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