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  • · Fachbeitrag · Der praktische Fall

    InsO vs. Lohnpfändung durch Neugläubiger

    | Die Redaktion erreichte folgender interessanter Fall eines Lesers: |

     

    Über das Vermögen des Schuldners S. wurde am 13.2.09 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet. Der S. befindet sich aktuell in der Wohlverhaltens-periode. Am 22.11.10 wurde der Gläubigervertreter V. mit dem Einzug einer nach Insolvenzeröffnung entstandenen Forderung gegen S. beauftragt. Diese wurde tituliert und die Lohnpfändung am 30.7.13 eingeleitet. Seit Oktober 13 zahlt der Arbeitgeber die pfändbaren Beträge an Gläubiger G. aus. Diesem war die Abtretung der pfändbaren Beträge an den Treuhänder im Rahmen des Insolvenzverfahrens nicht bekannt. Vor Ablauf der Wohlverhaltensperiode wendet sich der Treuhänder T. an den G. und fordert die ausgezahlten Beträge zurück. S. hatte ihn im Laufe des Verfahrens nicht darüber informiert, dass er sich seit 2011 in einem Beschäftigungsverhältnis befindet.

     

    Frage: Ist G. verpflichtet, die im Rahmen der Pfändung ausgezahlten Beträge zu erstatten?