Der BGH hat entschieden, dass Änderungen an den verbindlichen amtlichen Formularen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig sind (VE 14, 59). Aufgrund dessen müssen Gläubiger jetzt stets prüfen, ob das amtliche Formular im konkreten, individuellen Fall brauchbar ist. Wie sie es andernfalls abändern können, erläutert der folgende Beitrag.
Selbst wenn der Schuldner eine Vermögensauskunft abgegeben hat, muss der Gerichtsvollzieher in jedem Fall Drittauskünfte einholen, sofern der Gläubiger dies beantragt (AG Hagen 18.2.14, 49 M 91/14, Abruf-Nr. 141185 ).
Ein Vollstreckungstitel, der dem Schuldner aufgibt, über die von ihm getätigten Verkäufe bestimmter Gegenstände Auskunft zu geben und Rechnung zu legen, ist so auszulegen, dass sich die Pflicht auch auf Verkäufe ...
Der folgende Beitrag schließt an die Beiträge in VE 14, 66, und 82 an. Er stellt die Vollstreckungsmöglichkeiten des Einzelgläubigers ab Insolvenz-eröffnung dar.
Das AG Steinfurt hat entschieden, dass ein Urteilstenor, nach dem ein „Fahrzeugmodell der oberen Mittelklasse“ als Gegenleistung zur Verfügung zu stellen ist, nicht vollstreckbar ist (AG Steinfurt 21.2.
Die Facebook-Gruppe „Vollstrecken in der Praxis“ richtet sich an Rechtsanwälte, Rechtsanwaltsfachangestellte, geprüfte Rechtsfachwirte, Rechtspfleger, Inkassounternehmenr, Mahn- und Vollstreckungsabteilungen sowie ...
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Sind im Insolvenzplan und in der für die Gläubiger bestimmten Zusammenfassung widersprüchliche Regelungen enthalten, ist der rechtskräftig bestätigte Insolvenzplan maßgeblich (BGH 9.1.14, IX ZR 209/11, Abruf-Nr. 140453 ).