Mit Urteil vom 22.7.15 (IV ZR 223/15, Abruf-Nr. 178825 ) hat der BGH klargestellt: § 167 VVG schafft kein Gestaltungsrecht, sondern gibt dem Versicherungsnehmer nur einen Anspruch darauf, die Lebensversicherung in eine Versicherung umzuwandeln, die die Kriterien des § 851c Abs. 1 ZPO erfüllt.
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen künftig 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine ...
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a) Drittauskünfte gemäß § 802l ZPO sind nach Abgabe einer Vermögens-auskunft nicht nur einzuholen, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Schuldner unvollständige oder unzutreffende Angaben
gemacht hat und durch die Drittauskünfte neue Erkenntnisse zu erwarten sind. Sie sind erst dann nicht erforderlich, wenn aus den Angaben des Schuldners oder anderen offensichtlichen Umständen deutlich wird, dass die Drittauskünfte zu keiner auch nur teilweisen Befriedigung des Gläubigers führen können. b) ...
Sicher hat nicht jeder Gläubiger einen Lotsen als Schuldner. Sollte dies aber doch einmal der Fall sein, ist es wichtig zu wissen, was der BGH jetzt entschieden hat: Anteiliges Lotsgeld, das ein Hafenlotse aufgrund der ...
Muss dem Antrag auf Erlass eines PfÜB eine Forderungsaufstellung beigefügt werden? Diese Frage ist bei unseren Lesern umstritten. Der folgende Beitrag klärt darüber auf, wie Sie sich richtig verhalten.
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Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Stunden mittels Selbststudium absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, AMK, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1. bis 30.6. und 1. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.