15.03.2016 · Nachricht · Insolvenz
Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht, die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft zu machen, bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den Treuhänder nicht den Betrag abgeführt hat, den er bei Ausübung einer vergleichbaren abhängigen Tätigkeit hätte abführen müssen. Das hat jetzt der BGH entschieden (4.2.16, IX ZB 13/15, Abruf-Nr. 184170 ).
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08.03.2016 · Fachbeitrag ·
Kosten und Gebühren
Nach Ansicht des AG Schwäbisch Hall fallen für die „Zustellung“ des Haftbefehls an Schuldner keine Gerichtsvollzieherkosten an (13.1.16, M 2350/15). Das LG Tübingen hat sich nun dieser Auffassung durch seinen ...
08.03.2016 · Fachbeitrag ·
Anschriftenermittlung
Der Gerichtsvollzieher darf aufgrund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und Nebenwohnung des ...
07.03.2016 · Nachricht · FAO-Fortbildung
Seit dem 1.1.15 müssen Fachanwälte statt wie bisher 10 nun 15 Stunden Fortbildung jährlich nachweisen. Hiervon dürfen aber 5 Zeitstunden im Wege des Selbststudiums absolviert werden, wenn eine Lernerfolgskontrolle erfolgt. Das IWW Institut bietet seinen Abonnenten von AA, EE, ErbBstG, FK, MK, PStR, VA und VK dieses Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle an. Zweimal jährlich (1.6. bis 30.6. und 1.12. bis 15.12.) können diese Abonnenten die Lernerfolgskontrolle kostenlos absolvieren.
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23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Kontopfändung
Häufig gibt der Gläubiger der Bitte des Schuldners nach, monatlich Raten zahlen zu dürfen. Der Gläubiger verpflichtet sich im Gegenzug, die Kontopfändung gegenüber der Bank als Drittschuldnerin ruhend zu stellen ...
23.02.2016 · Fachbeitrag ·
Kosten und Gebühren
Will der Gläubiger im Verfahren zur Vermögensauskunft einen Haftbefehl gegen den Schuldner vollstrecken, muss der Gerichtsvollzieher dem Schuldner den Haftbefehl übergeben (§ 802g Abs. 2 ZPO). Manche ...
23.02.2016 · Fachbeitrag ·
P-Konto
Pfändet der Gläubiger gleichzeitig wegen Delikts- bzw. gesetzlichen
Unterhaltsansprüchen in Arbeitseinkommen (Anspruch A) und Bankverbindung (Anspruch D), erstreckt sich der durch das Vollstreckungsgericht festgesetzte pfändungsfreie Betrag für den Schuldner nicht automatisch auch auf den Anspruch D. Hierzu gibt es Neuigkeiten.