08.03.2016 · Fachbeitrag · Kosten und Gebühren
Keine Gerichtsvollziehergebühr für Übergabe des Haftbefehls
Nach Ansicht des AG Schwäbisch Hall fallen für die „Zustellung“ des Haftbefehls an Schuldner keine Gerichtsvollzieherkosten an (13.1.16, M 2350/15). Das LG Tübingen hat sich nun dieser Auffassung durch seinen Beschluss vom 17.2.16 (5 T 23/16) angeschlossen. Die Kammer ist der Ansicht, dass nach § 802g ZPO die beglaubigte Abschrift des Haftbefehls lediglich übergeben und gerade nicht zugestellt wird. Eine Gebühr gemäß Nr. 100 VV GVKostG (Zustellung) kann daher nicht anfallen.
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