Häufig lassen Kläger ihre aufgrund einer Deliktsforderung entstandenen Zahlungsansprüche im Urteilstenor feststellen. Hierbei stellt sich immer wieder die Frage, ob diese gerichtliche Feststellung auch in dem später ergehenden Kostenfestsetzungsbeschluss klarstellend aufgenommen werden kann? Auch wenn hierzu bislang keine gerichtlichen Entscheidungen bekannt sind, erscheint ein solches Vorgehen für die Praxis sinnvoll und dürfte zulässig sein – soweit bestimmte Voraussetzungen vorliegen.
Der BGH hat jetzt entschieden: Eine nach dem Eintrag im Schuldnerverzeichnis abgeschlossene Ratenzahlungsvereinbarung stellt keinen Grund dar, den Eintrag vorzeitig zu löschen, wenn der Löschungsantrag erst gestellt ...
Unsere Leserin Claudia Brenner, Bremen, Sachbearbeiterin in der Zwangsvollstreckung, ärgerte, dass Banken als Drittschuldner sich immer häufiger weigern, bei der Ruhendstellung einer Kontopfändung mitzuspielen.
Stellen Sie sich folgenden Fall vor: Der Gläubiger hat gegen den Schuldner ein Urteil folgenden Inhalts: „Der Beklagte wird verurteilt, gegenüber der B-Sparkasse die Pfandfreigabe bezüglich des verpfändeten Sparguthabens auf dem Sparkonto-Nr. … zugunsten des Klägers zu erklären“. Es stellt sich nun die Frage, wie ein solcher Anspruch vollstreckt wird, wenn der Schuldner der Verpflichtung nicht nachkommt. Der folgende Beitrag zeigt, wie Sie dabei vorgehen müssen.
Haben Sie es schon gewusst? Das IWW Institut bietet Abonnenten seiner Informationsdienste AA, EE, ErbBStG, FK, MK, PStR, VA und VK ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle gemäß FAO kostenlos an.
Immer wieder geben Schuldner im Rahmen der Vermögensauskunft an, über kein Konto zu verfügen und auch kein Fremdkonto zu nutzen. Sie
behaupten dann, dass Einkünfte ausschließlich per Scheck an sie ausgezahlt ...
27. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 21.11.2025
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren. Bei Buchung bis zum 31.08.2025 profitieren Sie jetzt von 10 % Frühbucherrabatt!
Die VB-Sonderausgabe zeigt leicht verständlich auf, wie Sie Ihrem Verein eine moderne Satzung geben, die Ihren Anliegen gerecht wird. Hierzu geben wir Ihnen mehr als 50 Beispielklauseln an die Hand. So können Sie sich Ihre individuelle Vereinssatzung schnell und einfach selbst zusammenzustellen.
Dröhnende Musik, Hundegebell, lautstarke Partys: Lärm ist eine der Hauptursachen für Mietrechtsstreitigkeiten. Doch was ist hier erlaubt – und was nicht? Die Sonderausgabe von MK Mietrecht kompakt bietet konkrete Lösungen für die häufigsten Fälle aus der Beratungspraxis.
Es ist nicht Sache des mit der Vollstreckung des Titels befassten Vollstreckungsorgans, die Wirksamkeit der Klausel am Inhalt des Titels zu messen. Über dahingehende Einwendungen des Schuldners gegen die Klausel entscheidet vielmehr das Gericht, dessen Geschäftsstelle die Vollstreckungsklausel erteilt hat. Das hat jetzt der BGH klargestellt (1.2.17, VII ZB 22/16).