In den Zwangsvollstreckungsformularen der Anlage 1, 3 und 5 sind jeweils im Modul C Angaben zu dem bzw. den Vollstreckungstiteln zu machen. Der folgende Beitrag erklärt, was Gläubiger beachten müssen, wenn diese die Zwangsvollstreckung aus mehreren Vollstreckungstiteln betreiben.
Will ein Anwalt vor dem BGH auftreten, muss er dort zugelassen sein. Was ist aber, wenn der Schuldner dort zunächst Prozesskostenhilfe (PKH) unter Beiordnung eines zugelassenen Anwalts beantragt und erst anschließend ...
Wer auf Duldung klagt, muss klare und verständliche Anträge formulieren. Wird z. B. eine Karte vorgelegt, um geplante Bauarbeiten darzustellen, muss diese aktuell sein. Der Schuldner muss erkennen können, was er im ...
Der BGH hat jetzt entschieden: Der Schuldner, der einem dem pfändenden Gläubiger gleichstehenden minderjährigen Kind keinen Barunterhalt, sondern Naturalunterhalt leistet, kann wie ein Barunterhalt leistender ...
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Prozessvergleiche machen bei unklaren Formulierungen oft Probleme bei der Vollstreckung, können aber auslegungsfähig sein. Wird z. B. formuliert, das Arbeitsverhältnis „ordnungsgemäß“ abzurechnen, sind davon auch offene Gehaltszahlungen umfasst, so das LAG Rheinland-Pfalz (12.10.21, 8 Sa 246/20, Abruf-Nr. 228372 ). Wer „abrechnet“, geht im Einzelfall auch eine Zahlungspflicht ein – selbst, wenn diese nicht konkret tituliert wurde.