24.04.2023 · Nachricht · Vollstreckungspraxis
Selbst wenn ein Unterhaltsschuldner ein weiteres minderjähriges Kind in seinem Haushalt versorgt, kann er die Erhöhung seiner Pfändungsfreigrenze beantragen. Der BGH hat bestätigt, dass Natural- und Barunterhalt gleichwertig sind. Bei der Berechnung des pfändungsfreien Betrags müssen die gleichrangigen gesetzlichen Unterhaltsansprüche quotiert werden. Der BGH hat hierzu folgende Leitsätze verfasst (15.3.23, VII ZB 68/21, Abruf-Nr. 234847 ).
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24.04.2023 · Nachricht ·
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24.04.2023 · Nachricht ·
Forderungspfändung
Durch Beschluss vom 20.10.22 (IX ZB 12/22, Abruf-Nr. 233270 ) hat der BGH entschieden, dass das an eine Pflegeperson weitergeleitete Pflegegeld
unpfändbar ist. Der folgende Beitrag zeigt, wie sich diese Entscheidung ...
Schwerpunkt
Beitrag
18.04.2023 · Fachbeitrag ·
Unterhaltspfändung
In Rechtsprechung und Literatur war bislang streitig, ob Unterhaltszahlungen bei der Bestimmung des pfandfreien Betrags nach § 850d Abs. 1 ZPO nur in Höhe der tatsächlichen Unterhaltszahlungen oder in Höhe des ...
18.04.2023 · Fachbeitrag ·
Vermögensauskunft
Ein Gerichtsvollzieher erhält keine Gebühren gemäß Nr. 604, 205
GvKostG-KV, wenn er in das Vermögensverzeichnis nichts Pfändbares aufnimmt. Schließlich hatte er keinen Mehraufwand, der dies rechtfertigen würde.
11.04.2023 · Nachricht ·
Schuldnerrecherche
Google ist schon so lange der Platzhirsch unter den Suchmaschinen. Folge: Viele Kanzleimitarbeiter nutzen kaum mehr andere Suchdienste. Nun hat Microsoft eine erweiterte Technologie des Chatbots ChatGPT in die eigene ...
22.03.2023 · Fachbeitrag ·
Forderungsvollstreckung
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern (Schuldnern) hinsichtlich der gestiegenen Verbraucherpreise bis zu einem Betrag von 3.000 EUR eine sog. Inflationsausgleichsprämie (IAP) bis zum 31.12.24 steuer- und sozialabgabenfrei zahlen (vgl. § 3 Nr. 11c EStG). Der Betrag kann einmalig oder in mehreren Teilen in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährt werden. Es stellt sich vermehrt die Frage, ob die IAP pfändbar ist oder nicht.