Hat der Gesetzgeber ein Resozialisierungskonzept festgeschrieben und entschieden, welchen Zwecken die Gefangenenarbeit und deren Vergütung dienen sollen, müssen Ausgestaltung und Höhe der Vergütung so bemessen sein, dass die in dem Konzept festgeschriebenen Zwecke auch tatsächlich erreicht werden können. Die Angemessenheit der Vergütungshöhe ist an den mit dem Resozialisierungskonzept verfolgten Zwecken zu messen (BVerfG 20.6.23, 2 BvR 166/16, Abruf-Nr. 236090 ).
Arbeitnehmer erstreiten vor Gericht häufig den Anspruch, beim Arbeitgeber weiterbeschäftigt zu werden, der dann auch vollstreckt werden kann. Allerdings bedeutet dies nicht automatisch, dass der Arbeitgeber denselben ...
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Greifen Anwälte in Kindschaftssachen einen ergangenen Beschluss an, müssen sie daran denken, dass dadurch keine aufschiebende Wirkung eintritt. Erstinstanzliche Beschlüsse sind ab Zustellung wirksam und damit sofort vollstreckbar (§ 86 Abs. 2 FamFG). Hier bleibt nur eine einzige Option, um die Vollstreckung zu verhindern, wie das OLG Celle bestätigt (20.2.23, 10 WF 32/23, Abruf-Nr. 236475 ).
Kürzlich haben wir über fehlerhafte Ersatzzustellungen berichtet (VE 23, 132). Gläubiger können sich allerdings auch selbst „ein Bein stellen“, wenn sie grundlos plötzlich eine andere Zustellanschrift wählen ...
Im Umgang mit den neuen Pfändungsformularen, insbesondere bei den Forderungsaufstellungen der Anlagen 7 und 8, ergeben sich oft die folgenden Probleme. Der Beitrag zeigt, wie diese zu lösen sind.
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Anwaltliche Hilfe bei der Durchsetzung von Fluggastrechten wird immer gefragter. Die neue Sonderausgabe von FMP Forderungsmanagement professionell sorgt für zügige Bearbeitung! Sie erhalten einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung sowie direkt nutzbare Lösungen für typische Praxisfragen.
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Das seit 01.05.2025 geltende neue Namensrecht eröffnet neue Spielräume bei der Namenswahl. Doch was ist konkret möglich und was nicht? Die Sonderausgabe von FK Familienrecht kompakt bietet einen Kompakt-Überblick über die möglichen Konstellationen und gibt praktische Beispiele zur Anwendung
Halten sich Gläubiger nicht penibel an die Vorgaben der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung (ZVFV), kann es ein „böses Erwachen“ geben, wie der folgende Fall anschaulich zeigt.