Gegen volljährige Kinder des Schuldners wird bei Räumungsvollstreckungen kein eigener Räumungstitel benötigt, es sei denn, der Mitbesitz der volljährigen Kinder an den Räumen ergibt sich eindeutig aus den
Umständen (AG Wuppertal 18.6.13, 44 M 4044/13, Abruf-Nr. 140225 ).
Im Vermögensverzeichnis unter Abschnitt B Ziffer 10 wird danach gefragt, wie der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreitet, wenn er keinerlei Einkommen bezieht. In der Praxis wird hier oft eingetragen „Ich werde ...
Der Gläubiger verwirkt einen rechtskräftig ausgeurteilten Zahlungsanspruch nicht allein dadurch, dass er über einen Zeitraum von 13 Jahren keinen Vollstreckungsversuch unternimmt (BGH 9.10.13, XII ZR 59/12, Abruf-Nr. 133891).
Die zivilprozessuale Hinweispflicht gemäß § 139 ZPO gilt auch im Verfahren nach dem Zwangsversteigerungsgesetz (BGH 10.10.13, V ZB 181/12, Abruf-Nr. 133785 ).
Ist ein Anfechtungsgegner verurteilt worden, von seinem Recht an einem Grundstück gegenüber einem nachrangigen Grundpfandgläubiger keinen Gebrauch zu machen, kann dieser in der Zwangsversteigerung verlangen, dass das ...
Reisekosten & Auslagen Co.: So lassen Sie kein Geld liegen!
Bei der Abrechnung von Auslagen wird in vielen Kanzleien Geld verschenkt. Die Sonderausgabe von RVG professionell zeigt anhand von konkreten Beispielen, wie Sie Reisekosten, Dokumentenpauschalen sowie Post- und Telekommunikationskosten korrekt und vollständig abrechnen.
Du bist neu im Kanzleialltag und hast Fragen über Fragen? AS Advostart bietet die Antworten, die du jetzt brauchst. Von Mandatspraxis bis Berufsrecht, von Kanzleiorganisation bis beA: Auf einer einzigen, zentralen Website findest du alle Infos für den souveränen Berufseinstieg.
Das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung wirft in der Praxis viele Fragen auf: Welche Anträge müssen künftig elektronisch gestellt werden? Wie lassen sich PfÜB digital korrekt beantworten? Das IWW-Webinar am 17.07.2026 bietet direkt nutzbare Antworten.
Beantragt der Gläubiger die Zwangsversteigerung des Grundstücks auch wegen der Kosten der gegenwärtigen Rechtsverfolgung, umfasst der zu seiner Befriedigung erforderliche Betrag im Sinne des § 268 Abs. 1 BGB die von ihm verauslagten Kosten des Zwangsversteigerungsverfahrens (BGH 12.9.13, V ZB 161/12, Abruf-Nr. 133417 ).