Mit Beschluss vom 28.6.16 (II ZR 364/13, Abruf-Nr. 187365 ) hat der BGH entschieden: Muss der Insolvenzverwalter nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten eines im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren gemäß § 180 Abs. 2 InsO aufgenommenen Rechtsstreits tragen, sind die von ihm zu erstattenden Kosten des Beschwerdeverfahrens einheitlich als Masseverbindlichkeit zu behandeln.
Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch ...
Mit Urteil vom 9.6.16 (IX ZR 153/15, Abruf-Nr. 187467 ) hat der BGH entschieden: Im Bereich der Insolvenzanfechtung richtet sich die Beurteilung, ob die Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks ...
Die nach § 43 Abs. 1 S. 1 EStG durch Abzug auf die Kapitalerträge der Insolvenzmasse erhobene Einkommen- oder Körperschaftsteuer (Kapitalertragsteuer) ist ebenso wie der darauf entfallende Solidaritätszuschlag auch im Insolvenzverfahren vermögensmä ßig als Abzug von Gesellschaftskapital anzusehen. Er ist daher wegen der steuerlichen Anrechnung auf die Einkommen- oder Körperschaftsteuer der Gesellschafter wie eine Entnahme zu behandeln.
Nicht jeder Insolvenzschuldner erhält Restschuldbefreiung. Das hat häufig gute Gründe: Denn oft werden Verfahren mangels Masse eingestellt (§ 207 InsO), oder Gläubiger melden Forderungen aus vorsätzlich ...
Im Fall des § 295 Abs. 2 InsO genügt der Gläubiger seiner Pflicht, die Beeinträchtigung der Befriedigung der Insolvenzgläubiger glaubhaft zu machen, bereits dann, wenn er darlegt, dass der Schuldner an den ...
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Ein Gläubiger wird benachteiligt, wenn ein Konto vom Gläubiger gepfändet wird, ein Pfändungspfandrecht jedoch erst dadurch entsteht, dass der Schuldner einen ihm eröffneten Kontokorrentkredit abruft.