Welche Rechte können Gläubiger im Rahmen der Berücksichtigung des Schuldnereinkommens geltend machen? Wie können Gläubiger trotz Insolvenz noch vollstrecken? Wann kann – zugunsten der Masse und damit der eigenen Quote – das Schuldnereinkommen „optimiert“ werden? Dipl.-Rechtspfleger Stefan Lissner beantwortet Ihnen im Webinar „Inkasso und Insolvenzrecht“ diese und noch viele weitere Fragen. In nur 2,5 Stunden am PC erwerben Sie die nötigen Grundlagen, um sicher mit dem Einkommen des Schuldners ...
Der BGH hat sich mit Beschluss vom 8.9.16 (IX ZB 72/15, Abruf-Nr. 189205 ) mit Pflichtverletzungen des Schuldners vor und nach der Restschuldbefreiung auseinandergesetzt. Er hat sich dabei sowohl zum Nachteil der ...
Das AG Köln hat jetzt festgestellt (2.8.16, 206 C 29/16): Der Vermieter einer Mietwohnung kann nach fristloser Kündigung des Mietverhältnisses vom früheren Mieter deren Herausgabe verlangen, selbst wenn über das ...
In VE 16, 97 haben wir darüber berichtet, dass Gläubiger ihre „Alt-Titel“ gut aufheben sollen, da sich dies im Rahmen einer Insolvenz des Schuldners auszahlen kann. Ein aufmerksamer Leser hat bemerkt, dass die dort aufgeführten Beispiele einer Korrektur bedürfen. Daher stellen wir die Beispiele im Folgenden nochmals richtig dar.
Mit Beschluss vom 28.6.16 (II ZR 364/13, Abruf-Nr. 187365 ) hat der BGH entschieden: Muss der Insolvenzverwalter nach übereinstimmend erklärter Erledigung der Hauptsache die Kosten eines im ...
Stützt ein Gläubiger seinen Eröffnungsantrag auf die Übernahme der persönlichen Haftung des Schuldners für einen Grundschuldbetrag und bildet diese Forderung zugleich den Insolvenzgrund, wird die Forderung durch ...
Die Zwangsvollstreckung in Lohnansprüche ist eine der häufigsten, aber auch haftungsträchtigsten Formen der Vollstreckung. Im IWW-Online-Workshop am 24.11.2025 erfahren Sie, wie Sie hier rechtssicher agieren. Holen Sie sich praktische Tipps sowohl für Arbeitnehmer- als auch für Arbeitgeber-Mandate!
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Teilungsversteigerung: So dominieren Sie das Verfahren!
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Mit Urteil vom 9.6.16 (IX ZR 153/15, Abruf-Nr. 187467 ) hat der BGH entschieden: Im Bereich der Insolvenzanfechtung richtet sich die Beurteilung, ob die Veräußerung eines mit Grundpfandrechten belasteten Grundstücks oder seine zusätzliche dingliche Belastung eine Gläubigerbenachteiligung auslöst, nur dann nach dem bei einer freihändigen Veräußerung des Grundstücks zu erzielenden Erlös, wenn der Insolvenzverwalter zu einer freihändigen Veräußerung rechtlich in der Lage ist.