Da dem Schuldner im Anwendungsbereich des § 850f Abs. 2 HS 2 ZPO dasjenige belassen werden soll, das er zur Deckung des sozialhilferechtlichen Existenzminimums im Sinne des SGB XII benötigt, sind die dort für die Anrechnung von Einkommen und geldwerten Vorteilen maßgebenden Grundsätze auch bei der Ermittlung des ihm pfandfrei zu belassenden Betrages zu berücksichtigen (BGH 25.10.12, VII ZB 12/10, Abruf-Nr. 130404 ).
Im Falle zweifelhafter Forderungen entspricht es regelmäßig nicht dem Interesse des Betroffenen, behaupteten Rückzahlungsansprüchen Folge zu leisten (BGH 9.1.13, XII ZB 334/12, Abruf-Nr. 130490 ).
Für den Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs kommt es nicht auf die Kenntnis des Pflichtteilsberechtigten von Zusammensetzung und Wert des Nachlasses an (BGH 16.1.13, IV ZR 232/12, Abruf-Nr. 130576 ).
Die Stellung mehrerer nahezu identischer Unterlassungsanträge, die sich auf kerngleiche Verletzungshandlungen beziehen und ohne inhaltliche Erweiterung des begehrten Verbotsumfangs zu einer Vervielfachung des Streitwerts führen, kann ein Indiz für einen Rechtsmissbrauch sein (BGH 19.7.12, I ZR 199/10, Abruf-Nr. 130310 ).
Hat der Drittschuldner bei der Berechnung des pfändbaren Teils des Arbeitseinkommens Geld- und Naturalleistungen zusammengerechnet, kann der Schuldner eine niedrigere Bewertung der Naturalleistungen nur im Wege der ...
Sind bei einer beantragten Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 die Voraussetzungen hinsichtlich der begehrten Rangklasse aus dem Titel nicht erkennbar, ist der Beschluss auf Beschwerde des Gläubigers aufzuheben.
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Die Prozessvollmacht ermächtigt nur in Höhe der titulierten Rechtsanwaltskosten zur Empfangnahme gepfändeter Geldbeträge. Darüber hinaus muss eine gesonderte Geldempfangsvollmacht nachgewiesen werden. Die Ermächtigung zur Empfangnahme gepfändeter Geldbeträge kann nicht durch die Angabe der Kontoverbindung des Prozessbevollmächtigten des Gläubigers auf einem Vollstreckungsbescheid nachgewiesen werden. Das hat jetzt das LG Duisburg entschieden (DGVZ 13, 38).