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  • · Fachbeitrag · Zwangsversteigerung


    Erkennbarkeit der Rangklasse aus Titel über Hausgeldforderungen


    | Sind bei einer beantragten Zwangsversteigerung aus der Rangklasse 2 die Voraussetzungen hinsichtlich der begehrten Rangklasse aus dem Titel nicht erkennbar, ist der Beschluss auf Beschwerde des Gläubigers aufzuheben. Das AG muss mittels Zwischenverfügung auf die Nachbesserung zur Anordnung in der Rangklasse 2 hinweisen (LG Heilbronn ZMR 12, 239). |

    Immer wieder geschieht es, dass Wohnungseigentümergemeinschaften ihre bevorrechtigte Vollstreckungsberechtigung von rückständigen Hausgeldforderungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens mittels eines Versäumnisurteils geltend machen. In diesem Fall bedarf es nicht des Tatbestands und der Entscheidungsgründe. Folge: Die Voraussetzungen des 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG - Bezugszeitraum und Fälligkeit der Ansprüche - lassen sich nicht aus dem Urteil ersehen.


    Hier hilft dem Gläubiger § 10 Abs. 3 S. 3 ZVG: Soweit die Art und der Bezugszeitraum des Anspruchs sowie seine Fälligkeit nicht aus dem Titel zu erkennen sind, sind sie in sonst geeigneter Weise glaubhaft zu machen. Dies kann in erster Linie durch Bezugnahme auf die Klage- bzw. Anspruchsbegründungsschrift oder auch auf den sonstigen Akteninhalt geschehen - insbesondere bei Versäumnisurteilen, denen Tatbestand und Entscheidungsgründe fehlen, die sonst zur Auslegung herangezogen werden könnten.


    PRAXISHINWEIS | Von der Begründungspflicht kann zwar abgesehen werden. Ob das Gericht von dieser Ausnahmeregelung Gebrauch macht, steht aber in seinem (nachprüfbaren) Ermessen (OLG Brandenburg NJW-RR 03, 1723). Insofern ist es möglich, dass der Kläger darauf hinweist, dass das Gericht bei Erlass eines VU wegen der Besonderheiten bei der Vollstreckung in Wohnungseigentum nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG dennoch Tatbestand und Entscheidungsgründe aufführt. Regelmäßig dürfte aber für die Vollstreckung der Nachweis durch die Klageschrift genügen.

    Quelle: Ausgabe 04 / 2013 | Seite 58 | ID 38364040