Verstößt eine gemeinnützige Körperschaft gegen das Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, kann ihr das Finanzamt nach § 63 Abs. 4 S. 1 AO eine Frist zur Auflösung der unzulässigen Mittelansammlung setzen. Gegen diesen Bescheid kann der Verein nicht klagen, entschied jetzt der BFH. Erst wenn das Finanzamt deswegen die Gemeinnützigkeit entzieht, hat die Körperschaft eine Rechtsschutzmöglichkeit durch Klage.
Eine behördliche Auflage, nach der die Vorstandsmitglieder einer Cannabis-Anbauvereinigung keine Vergütung erhalten dürfen, die über eine geringfügige Beschäftigung (Minijob) hinausgeht, ist unzulässig.
Der BFH hat sich in einer aktuellen Entscheidung mit den gesetzlichen
Regelungen zum Entzug der Gemeinnützigkeit befasst. VB nimmt das zum Anlass, das Thema im Detail darzustellen. Im ersten Teil geht es um die ...
Durch eine Regelung der Finanzverwaltung stand bisher in Frage, ob eine umsatzsteuerliche Organschaft auch dann besteht, wenn die Leistungen in den nichtunternehmerischen Bereich des Organträgers erbracht werden.Diese Auffassung hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt mit Bezug auf die anderslautende Rechtsprechung des BFH geändert und den Umsatzsteuer-Anwendungserlass entsprechend angepasst.
Die Mitgliedschaft im Verein ist ein zweiseitiger Vertrag. Nur bei sehr
speziellen Aufnahmeregelungen könnte sie zustande kommen, ohne dass der Verein ausdrücklich zustimmt.
Wenn Vorstandsmitglieder sich ohne Erlaubnis Zahlungen aus der Vereinskasse gönnen oder nach Amtsende Vereinseigentum nicht herausgeben wollen, hat der Verein durchaus rechtliche Mittel. Ein Urteil des Landgerichts ...
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Schulbetreuer können selbst dann sozialversicherungsrechtlich selbstständig tätig sein, wenn die Schulbehörde detaillierte Vorgaben zu ihrer Tätigkeit macht. Das hat das Landessozialgericht (LSG) Mecklenburg-Vorpommern entschieden.