„Kulturkostenzuschüsse“ der öffentlichen Hand sind steuerbare Entgelte und keine echten Zuschüsse, wenn ein Zusammenhang zwischen den Zahlungen und den Leistungen besteht. Dieser Zusammenhang besteht nach Auffassung des FG Schleswig-Holstein, wenn kulturelle Veranstaltungen im Rahmen einer Betriebspflicht für ein Kulturzentrum durchgeführt werden.
Sind Vereine selbst Mitglied in einem Verein, werden sie durch den gesetzlichen Vertreter in der Mitgliederversammlung vertreten. Ein Leser fragt jetzt, wie dieser Grundsatz im konkreten Fall auszulegen ist.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat den Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) überarbeitet. Der Fokus liegt dabei ausschließlich auf dem Abschnitt „Steuerbegünstigte Zwecke“. Neuerungen durch das ...
Ein Verein kann satzungsmäßige Kernaufgaben nicht ohne entsprechende Satzungsregelung oder Zustimmung der Mitgliederversammlung auf Dritte übertragen. Das hat das OLG Frankfurt im Fall eines Bundessportverbands klargestellt, der das Schulungs- und Ausbildungswesen für Trainer und Schiedsrichter und die dazugehörige Lizenzvergabe auf einen anderen Verein übertragen hatte.
Auch Vereine und Stiftungen sind Träger des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und dadurch vor Falschbehauptungen, Formalbeleidigungen und Schmähkritik geschützt. Sie können dann einen Unterlassungsanspruch aus §§ ...
Die Bundesregierung will den gesamten Komplex zum Ausländervereinsregister erstmals vollständig im Vereinsgesetz regeln. Dazu hat sie den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Vereinsgesetzes vorgelegt.
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Verbände und Vereinigungen sind nicht verpflichtet, jeden Bewerber aufzunehmen. Eine Ausnahme gilt, wenn der Verein im wirtschaftlichen oder sozialen Bereich eine überragende Machtstellung hat und der Bewerber ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an der Mitgliedschaft nachweist. Das ist bei Sportverbänden der Fall, wenn die Mitgliedschaft Voraussetzung für den Ligabetrieb ist. Dennoch dürfen Monopolverbände per Satzung Anforderungen an Bewerber stellen, urteilte das OLG Brandenburg.