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  • · Fachbeitrag · Praxisfall

    Kann der Verein von Mitgliedern Darlehensgewährungen als Sonderbeitrag fordern?

    Vereine sind weitgehend frei darin, welche Leistungen sie ihren Mitgliedern abverlangen können. Neben Aufnahmegebühren und Umlagen kommen auch Darlehen infrage.

     

    Frage: Unser Verein will einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb aufbauen und das über Darlehen von Mitgliedern finanzieren. Können wir die Mitglieder dazu verpflichten?

     

    Antwort: Wenn die Satzung eine entsprechende Grundlage schafft, können Mitglieder auch zu Darlehen als Sonderbeitrag verpflichtet werden.