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  • 01.07.2026 · Nachricht · Insolvenz

    Vereinsfortsetzung nach Insolvenz: Kein zweiter Beschluss der Mitgliederversammlung nötig

    Steht schon im von der Mitgliederversammlung bestätigten Insolvenzplan, dass der Verein fortgesetzt wird, wenn sich das Insolvenzverfahren positiv entwickelt, muss die Mitgliederversammlung über die Vereinsfortsetzung nicht noch einmal abstimmen. Das hat das KG Berlin klargestellt.