Für ehrenamtlich Tätige in Vereinen gibt es keine Besonderheiten bei der Anwendung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Darauf weist die Bundesregierung in der Antwort auf eine parlamentarische Anfrage hin.
Vorgaben des zuständigen Sportverbands können Bewertungsmaßstab für das schuldhafte Fehlverhalten eines Übungsleiters oder Trainers sein. Das hat das LG Aachen entschieden. Die Maßstäbe dürften sowohl bei der ...
Die Abkürzung „gUG (haftungsbeschränkt)“ ist keine zulässige Rechtsformangabe einer gemeinnützigen Unternehmergesellschaft (Mini-GmbH). Das hat das OLG Karlsruhe entschieden und damit dem Registergericht Recht ...
Ein Vereinsaustritt ist nicht nur mit der satzungsmäßigen Frist möglich. Gibt es schwerwiegende Gründe, kann auch eine fristlose Kündigung der Mitgliedschaft rechtswirksam sein.
Viele Verbände und mehrgliedrige Vereine haben satzungsmäßige Schiedsgerichte. Oft handelt es sich aber um keine echten Schiedsgerichte im Sinne der Zivilprozessordnung (ZPO). In dem Fall kann das betroffene Mitglied ...
Das Registergericht kann die Einberufung einer Mitgliederversammlung auf Verlangen einer Minderheit ablehnen, wenn die jährliche ordentliche Mitgliederversammlung kurz bevorsteht. Voraussetzung ist, dass der von der ...
Wie lassen sich Vereinbarungen zum Zugewinnausgleich steueroptimal gestalten? Welche Regelungen gelten für die Veranlagung im Trennungsjahr? Die Sonderausgabe von SSP Steuern sparen professionell beantwortet alle wichtigen Fragen im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Komplexes Nachfolgemandat? Nutzen Sie den Familienpool!
Punkten Sie in der Nachfolgeberatung mit einem cleveren Gestaltungsmodell! Mit dem Familienpool lassen sich gerade komplexe Vermögen optimal strukturieren. Die neue Beitragsserie von ErbBstg Erbfolgebesteuerung bietet Ihnen das nötige Spezialwissen – praxisgerecht aufbereitet zur direkten Umsetzung.
Werden Mitglieder nicht zur Mitgliederversammlung eingeladen, führt das in aller Regel dazu, dass die Beschlüsse ungültig sind. Einer Anfechtung bedarf es gar nicht. Das hat das OLG Brandenburg klargestellt.