Überprüft ein staatliches Gericht eine Vereinsstrafe, beschränkt sich das darauf, ob es für die Strafe eine Satzungsgrundlage gab, das satzungsmäßig vorgeschriebene Verfahren beachtet und die Tatsachenermittlung objektiv und an rechtsstaatlichen Grundsätzen ausgerichtet wurde. Das hat das LG Detmold klargestellt.
An die Verhängung von Vereinsstrafen müssen nicht die gleichen hohen Anforderungen gestellt werden wie bei Strafprozessen vor staatlichen Gerichten. Insbesondere gibt es keine Unschuldsvermutung. Das hat das KG Berlin ...
Ist ein Verein aus dem Vereinsregister gelöscht, kann es vorkommen, dass nachträglich noch Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind. Für diese Nachtragsliquidation bedarf es des Antrags eines Beteiligten, der ein ...
Der ehrenamtliche Baumwart eines gemeinnützigen Ortsverschönerungsvereins, der bei Baumpflegearbeiten stürzt und sich schwer verletzt, ist nicht unfallversichert. Diese Entscheidung des LSG Bayern rückt das Thema ...
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Wie werden Benefits wie Fahrtkostenzuschüsse und kostenlose ÖPNV-Tickets steuerlich optimal gestaltet? Welche Besonderheiten gelten bei welcher Variante – und wie wirken sie sich auf den Werbungskostenabzug aus? Das IWW-Webinar am 26.06. bietet direkt nutzbare Antworten!
Verlegt ein ausländischer Verein seinen Sitz nach Deutschland, gelten die deutschen Vorschriften für die Rechtsfähigkeit. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Augsburg klargestellt.